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Auf den Punkt: Pflicht zur Neutralität

Werner van Bebber zum Betraum in Schulen.

Jetzt wollen Berliner Verwaltungsrichter, dass ein muslimischer Gymnasiast in der Schule beten darf, wie es ihm sein Glaube befiehlt. Und nicht nur das: Damit die Schule ihrer Pflicht zur Neutralität in religiösen Angelegenheiten genügt, muss sie dem Schüler - und einigen seiner Glaubensbrüdern - Zugang zu einem „nicht ohne weiteres zugänglichen Bereich des Schulgeländes“ verschaffen.

Wenn nicht ein Oberverwaltungsgericht diesen Beschluss kassiert, wird es an Berliner Schulen demnächst Beträume für muslimische Kinder und Jugendliche geben. Wenn dieses Denken Schule macht, werden wohl auch die Stundenpläne neu getaktet werden müssen. Eine erstaunliche Entwicklung - aber keine, die man sich wünschen kann.

Die Berliner Verwaltungsrichter haben sich mit ihrer Gebets-Entscheidung gegen diese Entwicklung gestellt. Sie berufen sich auf das Grundgesetz und die „Freiheit des Glaubens“ - und missachten den Artikel 3 der Verfassung, in dem es heißt, niemand dürfe wegen seiner religiösen Anschauung benachteiligt „oder bevorzugt“ werden. Was dem muslimischen Gymnasiast Recht ist, dürfte muslimischen Protokollführerinnen, Polizisten, Kindergärtnerinnen oder Lehrern billig sein. Schau’mer mal, wozu das gut ist.

Auf dem langen Weg zur integrierten, aufgeklärten Gesellschaft war der Punkt erreicht, an dem die so genannte Mehrheitsgesellschaft erkannte, dass sie - etwa in den Aufwendungen für Bildung - erhebliche Vorleistungen erbringen muss. Dafür kann - und muss - sie von den Einwanderern erwarten, dass sie sich auf die offene Gesellschaft einlassen. Wer eine öffentliche Schule besucht, sollte sich darauf einlassen, dass diese Schule neutral ist. Sonst ist er auf der falschen Schule.

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