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Meinung: Rechnen muss man können

Zum Streit um die Berechnungsgrundlage für einen Mindestlohn in der Postbranche Mich deucht, CDU-Generalsekretär Pofalla ist schlecht informiert: Unter Einbeziehung der Zeitungsboten und vor allem der Taxifahrer (!) deckt der Tarifvertrag für Briefzusteller nicht nur unter 50 Prozent der Betroffenen ab, was ihn nicht zur Allgemeingültigkeit qualifiziert.

Zum Streit um die Berechnungsgrundlage für einen Mindestlohn in der Postbranche

Mich deucht, CDU-Generalsekretär Pofalla ist schlecht informiert: Unter Einbeziehung der Zeitungsboten und vor allem der Taxifahrer (!) deckt der Tarifvertrag für Briefzusteller nicht nur unter 50 Prozent der Betroffenen ab, was ihn nicht zur Allgemeingültigkeit qualifiziert. Nein! Wir alle bringen unsere Post noch zum Briefkasten – somit erfasst der Tarif lediglich knapp 0,15 Prozent.

Dr. Michael Meissner,

Berlin-Lichterfelde

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