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Meinung: „Staatsbegräbnisse“ sind mitunter unnötig

„Einsames Staatsbegräbnis“ vom 11. Oktober und „Der Tod als Dienstvorgang“ vom 24.

„Einsames Staatsbegräbnis“ vom 11. Oktober und „Der Tod als Dienstvorgang“ vom 24. November 2004

Die Zahl der „einsamen Staatsbegräbnisse“ und die dadurch entstehenden Kosten ließen sich verringern, wenn die Behörden nicht schlampig arbeiteten: wenn sie sich nämlich vor der Bestattung beim Amtsgericht erkundigten, ob ein Testament vorliegt.

So erfuhren wir durch das Amtsgericht vom Tod einer allein stehenden Frau und unserer Bestimmung zu Alleinerben erst, als sie längst bestattet war, allerdings nicht in dem Grab ihrer Mutter, wie sie es im Testament gewünscht hatte, sondern anonym und auf einem anderen Friedhof – auf Staatskosten, obwohl auf einem Konto speziell für die Beisetzung ein Betrag zur Verfügung stand (!). Auf unsere Beschwerde gab das Sozialamt den Fehler nicht zu, sondern suchte Ausflüchte. Von dem Bestattungsinstitut erfuhren wir, dass solches Verhalten kein Einzelfall sei. Wir konnten der Verstorbenen nur noch unsere Dankbarkeit erweisen, indem wir eine Umbettung nach ihrem letzten Willen und die Grabpflege veranlassten.

Brigitte Strunz, Vorstandsmitglied der Tierversuchsgegner Berlin und Brandenburg e.V.

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