Rechtsstaat BRD: Stasi-IMs hoffen auf juristischen Beistand
In der BRD, wie viele die Bundesrepublik noch immer bezeichnen, sind die meisten von ihnen noch nicht angekommen, im Rechtsstaat schon. Den bemühen frühere Stasi-Mitarbeiter mit zunehmender Leidenschaft, um einstige Verfehlungen unter den Teppich der Anonymität zu kehren.
Stand:
Bei der gebotenen Abwägung zwischen individuellem Persönlichkeitsrecht und dem Aufarbeitungsinteresse der Öffentlichkeit hatten sie bisher vor Gericht keine schlechten Karten – trotz eines noch immer geltenden Stasi-Unterlagengesetzes, das die Veröffentlichung personenbezogener Daten dieses Personenkreises ausdrücklich erlaubt. Nun hat das Münchner Landgericht in einem solchen Fall sehr klar geurteilt: Natürlich dürfen das Bild und der Klarname des damaligen Spitzels im Internet gezeigt werden. Ein Rundum-Sieg für die Aufarbeitung ist das allerdings noch nicht. Denn das Gericht beruft sich ausdrücklich auf die herausgehobene Stellung des Spitzels als sogenannter IMB – inoffizieller Mitarbeiter mit „Feindberührung“. Der ganz gewöhnliche IM darf also auch weiterhin auf juristischen Beistand beim Wegducken hoffen. sc
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: