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Straßburger Urteil: Stummer Skandal

Zumindest das Recht hat die „Festung Europa“ nicht auf ihrer Seite. Das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs hat am Donnerstag klargestellt, dass es sich auf Tricks nicht einlässt: Wenn ein Land Asylanträge verhindert, indem es potenzielle Antragsteller schon Meilen vor der eigenen Küste abfängt, ist auch dies Rechtsbruch.

Zumindest das Recht hat die „Festung Europa“ nicht auf ihrer Seite. Das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs hat am Donnerstag klargestellt, dass es sich auf Tricks nicht einlässt: Wenn ein Land Asylanträge verhindert, indem es potenzielle Antragsteller schon Meilen vor der eigenen Küste abfängt, ist auch dies Rechtsbruch. Eine einstimmige Entscheidung von 17 Richtern, zudem der großen Kammer – deutlicher hätte Straßburg nicht machen können, dass es hier um Grundsätzliches ging. Das Urteil gegen Italien ist aber auch eines gegen Europas Norden. Dort, auch in Deutschland, hat man nichts dagegen, dass der Süden die Drecksarbeit der Armenabwehr erledigt. Diese ungerechte Arbeitsteilung wird nach dem Urteil an ihr Ende kommen. Wenn es denn wirklich umgesetzt wird: Die „Rückführung“ von Tausenden Flüchtlingen verläuft in der Regel in aller Stille; dass jetzt erstmals 24 Eritreer und Somalis überhaupt klagen konnten, ist nur glücklichen Umständen zu verdanken. Wenn der Rechtsbruch im Mittelmeer weitergeht, wird das wohl ebenso wenig zum Skandal werden wie seit Jahren der tausendfache Tod von Flüchtlingen auf der Überfahrt. ade

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