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Meinung: Um die Lichtgestalt wird es dunkel

Zu den Plagiatsvorwürfen gegen Minister zu Guttenberg Doktorand zu Guttenberg hat entweder ein vorsätzliches Plagiat verübt. Dann wäre das Betrug, also eine Straftat und entsprechend zu verfolgen.

Zu den Plagiatsvorwürfen gegen Minister zu Guttenberg

Doktorand zu Guttenberg hat entweder ein vorsätzliches Plagiat verübt. Dann wäre das Betrug, also eine Straftat und entsprechend zu verfolgen. Da ist die Aberkennung des Doktortitels nicht die einzige Sanktion, sondern er müsste auch vor Gericht gestellt werden. Oder der Doktorand hat fahrlässig ohne Quellenangabe zitiert, und das, wie er selbst einräumt, an mehreren Stellen. Dann hätte er nur gegen die wissenschaftliche Sorgfaltspflicht verstoßen, was eine Aberkennung des Titels nicht nur rechtfertigen, sondern erforderlich machen würde. In beiden Fällen wäre er als Minister, dem Sorgfalt für das Wohl anderer aufgegeben ist, untragbar, erst recht nach seiner Begründung, die sagt, er habe ja bei 450 Seiten und 1600 Fußnoten nicht auf alles so genau achten können. Einen Doktoranden, der mir so etwas sagen würde, würde ich sofort auffordern, etwas anderes zu tun als eine Dissertation zu schreiben. Die Stellungnahmen von Politikern und Journalisten, die das Ganze zum Kavaliersdelikt oder intriganten Ablenkungsmanöver Missgünstiger und Oppositioneller erklären, erschrecken mich wegen ihrer Missachtung der Ehre und der gesellschaftlichen Funktion der Wissenschaft. Diese besteht nämlich in der Suche nach Wahrheit, und zwar so, dass diese Suche für andere nachprüfbar und nachvollziehbar ist. Deshalb ist fremd erworbenes von selbst erworbenem Wissen zu scheiden – auch damit der erreichte eigene Wissensfortschritt sichtbar wird. Wer das missachtet oder vernachlässigenswert findet, weiß nicht, was er tut.

Prof. Dr. Bodo Zeuner,

Berlin-Tempelhof

Karl-Theodor zu Guttenberg ist ein Plagiator. Zu diesem Schluss muss kommen, wer die oft wörtlichen Übereinstimmungen zwischen Guttenbergs Doktorarbeit und den diversen Originaltexten, bei denen er sich nach Gutsherrenart bedient hat, zur Kenntnis nimmt. Wie im Internet für jedermann nachlesbar, sind mittlerweile auf rund einem Drittel der Seiten von Guttenbergs Doktorarbeit plagiierte Stellen dokumentiert – neben falschen und ungenauen Zitaten auch grob gestohlene Passagen, die offenbar nach dem ‘Copy/Paste’-Prinzip kopiert wurden, ohne dass deren Originalautoren auch nur am Rande Erwähnung fänden. Ich selbst habe als Hochschullehrer Studenten schon bei prozentual deutlich geringerem Plagiatsumfang durchfallen lassen. Anders als Guttenbergs Verteidiger es der Öffentlichkeit weismachen wollen, bedarf es zur Feststellung eines Plagiats keiner speziellen wissenschaftlichen Expertise – zumindest nicht, wenn es sich, wie im Falle Guttenberg, um grobes Kopieren fremder Texte handelt. Mag sein, dass sich aus den Restbeständen von Guttenbergs Dissertation noch eine passable Doktorarbeit machen ließe (die aber wohl kaum mehr Chancen auf die Höchstnote ‘summa cum laude’ hätte). Dafür aber ist es jetzt zu spät. Ob Guttenberg das Zeug zum ‘doctor iuris’ hat, steht nicht zur Debatte – sondern die Frage, ob er des Diebstahls geistigen Eigentums schuldig ist. Die Antwort darauf dürfte angesichts der Beweislage klar sein.

Axel Gelfert, Ph.D. (Cambridge)

Assistant Professor, National University of Singapore

An Stillosigkeit ist die Erklärung von Minister zu Guttenberg wohl nicht zu überbieten. Anstatt sich vor der versammelten Bundespressekonferenz zu erklären und die kritischen Fragen der Journalisten zu beantworten, verschanzte sich der „Liebling der Nation“, der angeblich so viel auf Wert auf Ehre, Stil und Anstand legt, feige in seinem Ministerium und ließ nur eine Handvoll „ausgewählter“ Medienvertreter vor, um vor diesen dann eine kurze und dürftige Erklärung zu verlesen, die angesichts der im Raum stehenden Vorwürfe nur noch als frech, dreist und völlig abgehoben bezeichnet werden kann und eher einer trotzigen und unbelehrbaren Rechtfertigung des angeschlagenen Ministers glich. Mehrere Dutzend Textstellen sind belegt, die zu Guttenberg ohne entsprechende Kennzeichnung durch Anführungszeichen und Fußnoten und größtenteils wortwörtlich (sogar mit denselben Komma- und Rechtschreibfehlern) übernommen hat. Hier einfach nur auf die Belastungen durch Familie, Beruf und Abgeordnetendasein zu verweisen, ist mehr als kümmerlich. Auch andere Diplomanden und Doktoranden verfassen ihre Arbeiten unter extrem schwierigen Bedingungen mit der größten Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Nahezu dreist und frech ist es aber, wenn der Freiherr dann auch noch ankündigt, seinen Titel vorerst (und zwar nur für die Zeit der Überprüfung durch die Uni Bayreuth!) ruhen zu lassen, um gleich im nächsten Satz mit dem Brustton arroganter Abgehobenheit und im Vorgriff auf das Ergebnis der Untersuchung zu erklären: Danach werde ich ihn wieder tragen. Man kann nur hoffen, dass sich die Uni Bayreuth mit derart oberflächlichen Erklärungen und unterschwelligen Drohungen nicht zufrieden gibt und das aus meiner Sicht einzig Richtige tut: dem Minister seinen Doktortitel aberkennt. Mit seinem Auftritt jedenfalls hat sich zu Guttenberg endgültig entlarvt und sein wahres Gesicht gezeigt. Von Anstand, Stil und Ehre kann man bei unserer „Lichtgestalt“ nicht mehr sprechen.

Oliver Passarge, Berlin-Schöneberg

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