Handydaten: Unverhältnismäßig
Man kann sich als Anhänger eines starken Staates an den Mahnungen vieler Datenschützer stören; man kann auch Anwälte nicht ernst nehmen, weil sie Kriminelle vertreten, die den Staat ohnehin nur belasten. Nun zeigt sich aber, dass viele Datenschützer und Strafverteidiger schlicht recht hatten: Gibt man den deutschen Behörden den kleinen Finger, greifen sie nach der ganzen Hand.
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Man kann sich als Anhänger eines starken Staates an den Mahnungen vieler Datenschützer stören; man kann auch Anwälte nicht ernst nehmen, weil sie Kriminelle vertreten, die den Staat ohnehin nur belasten. Nun zeigt sich aber, dass viele Datenschützer und Strafverteidiger schlicht recht hatten: Gibt man den deutschen Behörden den kleinen Finger, greifen sie nach der ganzen Hand. Die millionenfache Auswertung von Telefonverbindungen war vom Gesetzgeber nur gestattet worden, wenn ein schweres Verbrechen nicht anders aufzuklären ist. Die Fahnder müssen vor einem Richter darlegen, dass bei jeder Abfrage nicht nur Aussicht auf Erfolg besteht, sondern auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Bei der Suche nach Autobrandstiftern waren die Handydaten keine Hilfe, und ob die nun bekannt gewordenen massenhaften Abfragen der vergangenen Jahre verhältnismäßig waren, muss sich erst noch zeigen. Bei mehreren Millionen Telefonaten scheint das unwahrscheinlich. Diese Ermittlungsmethode ist unsinnig und unverhältnismäßig, weil es in ihrem Wesen liegt, dass fast alle Daten von Unbeteiligten stammen.hah
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