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Foto: Roberto Pfeil/dapd

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Meinung: Urteilen unsere Richter zu milde über kriminelle Jugendliche?

Nicht nur seit dem Vorfall in der U-Bahn vor einer Woche, sondern schon seit Jahren ist festzustellen, dass Gewalttäter von der Justiz regelrecht in Watte gepackt werden, um die Opfer kümmert sich allenfalls der „Weiße Ring“, aber zumeist bleiben die Wunden der Opfer ein Leben lang, und die Täter laufen derweil bis zu der fernen Hauptverhandlung frei herum. Das ist für unseren Rechtsstaat und seine Bürger unerträglich (so auch Körting), wobei besonders der akademische Streit über Mord oder Totschlag, U-Haft und Strafhaft die Bürger und Opfer nun wirklich nicht interessiert.

Nicht nur seit dem Vorfall in der U-Bahn vor einer Woche, sondern schon seit Jahren ist festzustellen, dass Gewalttäter von der Justiz regelrecht in Watte gepackt werden, um die Opfer kümmert sich allenfalls der „Weiße Ring“, aber zumeist bleiben die Wunden der Opfer ein Leben lang, und die Täter laufen derweil bis zu der fernen Hauptverhandlung frei herum. Das ist für unseren Rechtsstaat und seine Bürger unerträglich (so auch Körting), wobei besonders der akademische Streit über Mord oder Totschlag, U-Haft und Strafhaft die Bürger und Opfer nun wirklich nicht interessiert.

Hat denn keiner der Strafjuristen in Moabit das Buch von Frau Heisig gelesen? Von wenigen Ausnahmen abgesehen lachen die Täter ein Jahr nach der Tat wieder, denn sie kommen oft mit einer viel zu milden Bewährungsstrafe davon. Was wäre eigentlich, wenn das Opfer Kind oder Enkel eines dieser Richter wäre? Achtung: Wenn das so weitergeht, wird der Film „Ein Mann sieht rot“ bald auch in Berlin Wirklichkeit.

Frank Hoffmann, Berlin-Dahlem

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

wenn von vermeintlich in Watte gepackten Tätern oder „Kuscheljustiz“ die Rede ist, erinnert mich das immer an ein anderes, verwandtes Paradoxon.

In der kriminologischen Forschung ist es Allgemeingut, dass kriminalitätsbezogene Bedrohungsgefühle der Bevölkerung mit der tatsächlichen Kriminalitätslage wenig bis gar nichts gemein haben müssen. Für das subjektive Sicherheitsempfinden ist die oft reißerische, an Ängste appellierende Darstellung von Einzelfällen in den Medien entscheidender als die tatsächliche Kriminalstatistik.

Nicht anders verhält es sich mit dem Zerrbild der angeblichen Laschheit, gar Kuscheligkeit der Justiz – sie ist ein mediales Etikett; ein unzutreffendes dazu. Wir Strafverteidiger nehmen eher einen gegenläufigen Trend zu höheren Strafen wahr und beobachten mit Sorge Verluste an Rechtsstaatlichkeit, die häufig nur noch das Bundesverfassungsgericht stoppt, wie etwa jüngst in seinem Beschluss zur Sicherungsverwahrung, womit ich bei Ihrer weiteren Kritik wäre.

Sie beklagen, dass sich um Opfer nur der „Weiße Ring“ kümmere, die Justiz indes täterkonzentriert sei. Hierzu in aller Kürze zweierlei: Es kann und darf keinen „opferfixierten“ Strafprozess geben. Ein solcher wäre das Ende der Rechtsstaatlichkeit. Herauszufinden, wer Täter und wer Opfer ist und wie Schuld gegebenenfalls bemessen werden kann, ist Ziel des Strafprozesses. Die Entscheidung darüber ist der Abschluss des Verfahrens. Sie kann außerhalb von Schauprozessen niemals am Anfang stehen. Wie soll beispielsweise ein Prozess wie – um einen bekannten Fall zu bemühen – derjenige gegen Kachelmann von unbefangenen Richtern „opfergerecht“ geführt werden, in dem es herauszufinden gilt, ob das Opfer tatsächlich Opfer ist ?

Im Strafverfahren geht es nun einmal um die Frage der Schuld des Angeklagten, und für den Fall, dass diese erwiesen ist, um ein gerechtes Strafmaß. Es dürfte einleuchten, dass die faire Bewältigung dieser Aufgabe eine unvoreingenommene Befassung mit dem Angeklagten erfordert und sich ein Richter daher auch besonders für „seinen“ Angeklagten zu interessieren hat. Mit Zuneigung oder Verhätschelung hat das nichts zu tun, mit einem aufgeklärten Strafprozess hingegen viel.

Das oft zitierte Klischee, nach dem mutmaßliche Opfer von der Justiz links liegen gelassen werden, ist aber auch sonst unrichtig. Es gibt nicht nur die jüngst gesetzlich erweiterte Möglichkeit für Geschädigte, sich als Nebenkläger aktiv auch mit zivilrechtlichen Forderungen am Prozess zu beteiligen. Der Gesetzgeber hat auch das Opferentschädigungsgesetz geschaffen, das erwiesenen Gewaltopfern materielle Hilfe versichert.

Sie nennen es weiterhin eine Bedrohung des Rechtsstaats, dass „Täter“ bis zum Urteil frei sein können. Das Gegenteil ist der Fall. Es ist das Wesen des Rechtsstaats, dass über Schuld und Strafe erst nach einem fairen Prozess entschieden werden darf. Untersuchungshaft dient daher grundsätzlich allein der Sicherung dieses Verfahrens.

Die Unterscheidung zwischen Untersuchungs- und Strafhaft ist daher mitnichten ein akademisches Problem. Sie ist rechtsstaatlich essenziell. Umso erschreckender ist es, wie teilweise kenntnisfrei und unbedarft von Medien oder auch Politikern wie dem von Ihnen genannten Innensenator über falsche Signale durch Haftverschonungen schwadroniert wird. Untersuchungshaft darf überhaupt nicht nach Signalwirkungen verhängt werden. Wer Richter dafür kritisiert, dass sie sich entsprechend ihrem geleisteten Eid allein am Gesetz und nicht an der vermuteten Popularität ihrer Entscheidungen orientieren, verteidigt nicht den Rechtsstaat, er vergreift sich an ihm.

Wer dies wider besseres Wissen aus populistischen Gründen tut, handelt so verantwortungslos wie derjenige schäbig, der Richter – wie in Boulevardmedien geschehen – hierfür mit Bild an den Pranger stellt.

— Stefan Conen, RA und Mitglied des Vorstands der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger

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