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Bombodrom-Urteil: Verlorene Schlacht

In 15 Jahren 24 Niederlagen: Nun hat auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg der Bundeswehr bescheinigt, dass sie keinen Luftkampf-Übungsplatz in der Wittstocker Heide betreiben darf. Wieder ein Sieg der Bombodrom-Gegner, die darauf verweisen, dass die Lärmschleppen von jährlich fast zehntausend tieffliegenden Kampfjets eine Naturidylle zerstören würde.

Stand:

In 15 Jahren 24 Niederlagen: Nun hat auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg der Bundeswehr bescheinigt, dass sie keinen Luftkampf-Übungsplatz in der Wittstocker Heide betreiben darf. Wieder ein Sieg der Bombodrom-Gegner, die darauf verweisen, dass die Lärmschleppen von jährlich fast zehntausend tieffliegenden Kampfjets eine Naturidylle zerstören würde. In der Tat hat der Tourismus der industriearmen Gegend eine Perspektive gegeben, während die Zahl der von der Bundeswehr versprochenen Arbeitsplätze immer geringer geworden ist. Nun sind Naturschönheiten oder Jobs kein Argument, wenn es um die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik geht. Doch auch dieses Argument ist schwächer geworden. Von der beklagten Sicherheitslücke ist nichts zu spüren, vielmehr werden auch die beiden anderen Luftübungsplätze in Deutschland immer weniger genutzt. Die Bundeswehr hat es zudem nie vermocht, Vertrauen in der Region aufzubauen. Für viele Menschen stellt sie sich die Bundeswehr als ignorant dar; manche fühlen sich an DDR-Zeiten erinnert, als schon die Russen das Bombodrom ohne Rücksicht auf die Bevölkerung betrieben. Beharrlich haben die Militärs etwa ein rechtstaatliches Planfeststellungsverfahren abgelehnt. Auch wenn die Bundeswehr weiter gerichtlich streiten will: Die Schlacht ist längst verloren. gn

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