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Tagesspiegel Plus
Mietspiegel und Mietpreisbremse: So senken Sie Ihre Miete – und kriegen sogar Geld zurück
Wohnungen sind rar und teuer. Doch längst nicht alles, was verlangt wird, ist auch erlaubt. So prüfen Sie die Miethöhe und korrigieren sie.
Von Ralf Schönball
Stand:
In den Wohnungsangeboten aus Ballungsgebieten sind hohe Mietpreise die Regel. Doch längst nicht alles, was Vermieter verlangen, ist auch zulässig.
Über den Preis verhandeln, noch bevor der Vertrag unterschrieben ist, empfiehlt sich angesichts der Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt eher nicht. Aber in Ruhe nach dem Einzug ist das möglich. Wir zeigen wie.
Eine Korrektur des Mietpreises ist auch rückwirkend möglich.

Felix Freist, auf Mietrecht spezialisierter Rechtsanwalt.
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