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Björn Höcke.

© IMAGO/Panama Pictures/IMAGO/Christoph Hardt

AfD-Bundesparteitag in Riesa: Höcke will den Straftatbestand Volksverhetzung abschaffen

Björn Höcke will die Paragrafen zur Volksverhetzung und zum Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen einschränken. Der Thüringer Rechtsaußen wurde bereits wegen Verstößen gegen beide angeklagt.

Stand:

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke will den Straftatbestand der Volksverhetzung weitgehend einschränken oder ganz abschaffen. Das berichtet die Zeitung „Welt“ unter Berufung auf das Antragsbuch für den Bundesparteitag der AfD in Riesa am kommenden Wochenende.

Höcke wirbt darin gemeinsam mit vier Parteikollegen dafür, dass sein Vorhaben in das Wahlprogramm der Partei aufgenommen wird. Konkret geht es um die Straftatbestände Volksverhetzung (Paragraf 130 StGB) und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (Paragraf 86a StGB). 

In dem Antrag heißt es: „Die massive Ausweitung der Anwendung politischer Straftatbestände wie der Volksverhetzung, aber auch dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bedroht mittlerweile nicht nur den für eine Demokratie essenziellen freien Diskurs, sondern auch die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit“. Man setze sich daher dafür ein, dass diese Straftatbestände abgeschafft werden bzw. deren Anwendung auf wenige, allgemein bekannte Fallgruppen beschränkt wird.

Höcke nannte die Gesetze zu einem anderen Zeitpunkt „Maulkorbparagrafen“ und beklagte die „Aushebelung der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit durch das Strafrecht“. Die Intention des Straftatbestands der Volksverhetzung – „Gewaltaufrufe gegen einzelne, klar definierte Bevölkerungsgruppen zu unterbinden“ – teile er.

Höcke wurde bereits mehrfach auf Grundlage der fraglichen Paragraphen angeklagt.

Allerdings sehe er mit Sorge die Tendenz, „dass die Beschreibung der Realität immer schwieriger wird, weil jede pointierte Kritik an den Zuständen, für welche das Establishment verantwortlich ist, schnell vor Gericht enden kann“, so Höcke weiter.

Höcke wurde im vergangenen Jahr bereits zweimal wegen eines Vergehens gegen Paragraf 86a schuldig gesprochen. Das Landgericht Halle (Saale) hatte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro verurteilt, gegen die er jedoch Revision eingelegt hatte. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Auslöser war, dass Höcke den SA-Slogan „Alles für Deutschland“ verwendet hatte.

Gegen den 51-Jährigen wurde zudem eine Anklage wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung am Landgericht Mühlhausen zugelassen. Die Gerichtsverhandlung dort steht noch aus. Anlass war ein Post von Höcke bei Telegram über einen tödlichen Messerangriff eines Somaliers auf zwei Deutsche. Dort hieß es: „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‘Allahu Akbar’ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den ‘ungläubigen’ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“ (Trf)

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