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Im Blick des Verfassungsschutzes: Die AfD (Archivbild)

© Imago/Jacob Schröter

Beim Verwaltungsgericht in Köln: AfD klagt gegen den Verfassungsschutz

Die AfD will dem Verfassungsschutz verbieten lassen, die Partei als Verdachtsfall einzustufen. Die Partei möchte eine intensivere Beobachtung verhindern.

Die AfD klagt vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das dort ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Partei habe zwei Klagen und zwei Eilanträge eingereicht, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

Darin beantragt die AfD zum einen, dem Verfassungsschutz zu verbieten, sie als Verdachtsfall einzustufen und dies öffentlich bekanntzugeben. Zum Zweiten beantragt die AfD, dem Verfassungsschutz zu verbieten, bekanntzugeben, über wie viele Mitglieder der sogenannte „Flügel“ bis zur Selbstauflösung verfügte oder nach Informationen des Verfassungsschutzes heute noch verfügt. Die AfD beruft sich unter anderem auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit.

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Die Gerichtssprecherin kündigte für Montag eine Zwischenentscheidung des Gerichts an, einen sogenannten Hängebeschluss. Dies ist eine vorläufige Entscheidung, die noch vor dem Eilantrag ergehen kann, also besonders kurzfristig.

Nach Medienberichten will das Bundesamt für Verfassungsschutz in der kommenden Woche eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit der AfD treffen. Demnach solle die AfD zum rechtsextremistischen Verdachtsfall erklärt werden. Eine solche Kategorisierung kann, ebenso wie eine Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung, eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach sich ziehen. (dpa)

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