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Politik: Allen ein bisschen

Eltern können zwei Drittel der Kosten für Kinderbetreuung absetzen / Auch Alleinverdiener profitieren

Berlin - SPD und Union haben ihren wochenlangen Streit über die steuerliche Förderung der Kinderbetreuung beigelegt. Bei einem Treffen der Fraktionsspitzen verständigten sich die Koalitionspartner am Dienstagnachmittag auf einen Kompromiss. Berufstätige Eltern und Alleinerziehende können künftig zwei Drittel ihrer Ausgaben für Betreuung von der Steuer absetzen – maximal 4000 Euro je Kind und Jahr.

Bei der umstrittenen Frage, ob auch Ehepaare, bei denen nur ein Partner ein Einkommen hat, von der steuerlichen Absetzbarkeit profitieren sollen, kamen die Sozialdemokraten der Union ein Stück weit entgegen: Auch wenn ein Partner zu Hause bleibt, sollen Eltern zwei Drittel der Ausgaben für die Kinderbetreuung geltend machen – allerdings nur für Kinder zwischen drei uns sechs Jahren.

Konkret bedeutet die Einigung, dass berufstätige Eltern mit Kindern im Alter von bis zu 14 Jahren die Gebühren für einen Kita-Platz, für den Kindergarten oder Ausgaben für eine Tagesmutter als Werbungskosten von der Steuer absetzen können. Wer für Kinderbetreuung im Jahr 6000 Euro ausgibt, kann davon zwei Drittel – also 4000 Euro – geltend machen. 2000 Euro trägt die Familie selber. Das ist die maximale Förderung: Auch wer mehr Geld ausgibt, kann höchstens 4000 Euro absetzen. Haben Eltern Betreuungskosten von 1000 Euro, so können sie rund 666 Euro von der Steuer absetzen, den Rest tragen sie selbst. „Davon profitieren alle Eltern, auch Alleinerziehende und Geringverdiener“, sagte die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie in der SPD-Fraktion, Christel Humme, dem Tagesspiegel.

Die Union hatte im Gegensatz zur SPD darauf gedrungen, dass nicht nur Doppelverdienerpaare profitieren dürften. Der Kompromiss sieht nun vor, dass Alleinverdiener-Ehepaare mit Kindern zwischen drei und sechs Jahren – also im Alter, für das ein gesetzlicher Anspruch auf einen Kindergartenplatz besteht – ebenfalls zwei Drittel der Ausgaben absetzen können, maximal 4000 Euro. Steuerlich werden diese Kosten als Sonderausgaben berücksichtigt.

Die SPD hatte zunächst darauf bestanden, dass die Neuregelung nur für berufstätige Paare gelten soll. Die Sozialdemokraten hatten argumentiert, dass Alleinverdiener bereits vom Ehegattensplitting profitieren. Die SPD-Politikerin Humme verteidigte den Kompromiss dennoch als vertretbar: „Das ist kein starker Anreiz, dass Frauen zu Hause bleiben sollen“, sagte sie.

SPD und Union weisen darauf hin, dass es für Alleinverdiener-Paare weitere Fördermöglichkeiten gibt – auch wenn die Kinder jünger als drei oder älter als sechs Jahre sind. Beschäftigen Eltern etwa eine Tagesmutter zu Hause, können sie einen Teil der Kosten absetzen. Handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, sind bis zu 2400 Euro im Jahr von der Steuerschuld abzugsfähig. Beschäftigt eine Familie einen Mini-Jobber oder jemanden aus einer Dienstleistungsagentur, lassen sich die Ausgaben im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen: bis zu 20 Prozent der Aufwendungen und maximal 600 Euro Abzug von der Steuerschuld. Für Doppelverdiener wird diese Möglichkeit eingeschränkt: Wenn Eltern ihre Betreuungsausgaben als Werbungskosten von der Steuer absetzen, dürfen sie nicht gleichzeitig haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Kinderbetreuung von der Steuerschuld abziehen.

Die Kabinettspläne von Genshagen sind damit vom Tisch: Danach sollten für Kinder bis sechs Jahre Kosten von 1000 Euro an bis zu einer Höchstgrenze von 4000 Euro von der Steuer abgesetzt werden können – also maximal 3000 Euro. Für Kinder zwischen sechs und 14 Jahren war kein Sockel vorgesehen. Dies hätte eine Verschlechterung für Alleinerziehende bedeutet, die SPD protestierte. Dafür sollten nur Doppelverdienerpaare profitieren – dagegen protestierte die CSU, aber auch Teile der CDU.

Der nächste familienpolitische Konflikt ist programmiert, wenn die Koalition über das Elterngeld diskutiert. Im Kompromisspapier steht, dass bei der Umsetzung des Elterngelds 2007 eine weiter gehende Einbeziehung von Alleinverdienerfamilien geprüft werde – in der SPD-Fraktion dürfte das für Ärger sorgen.

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