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Die ursprünglichen Pflichtverteidiger Zschäpes, Wolfgang Stahl, Wolfgang Heer und Anja Sturm sitzen bei der Fortsetzung des NSU-Prozesses im Gerichtssaal.

© dpa/ Matthias Schrader

NSU-Prozess: Altverteidigerin lehnt Sicherungsverwahrung für Zschäpe ab

Beate Zschäpes Altverteidigerin Anja Sturm hat ihren Teil des Plädoyers begonnen. Ihrer Ansicht nach wurde die innere Sicherheit der Bundesrepublik durch Zschäpe nicht gefährdet.

Von Frank Jansen

Obwohl Beate Zschäpe weder mit ihr noch den beiden anderen Altverteidigern auch nur ein Wort spricht, setzt sich Anja Sturm für die schwierige Mandantin mit viel Engagement ein. Die Anwältin appelliert am Mittwoch im NSU-Prozess an den 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München, selbst im Falle einer Verurteilung Zschäpes zur Höchststrafe auf eine anschließende Sicherungsverwahrung zu verzichten. „Liegen die Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungsverwahrung vor? Um es gleich zu sagen: nein“, betont Sturm in ihrem Part des umfangreichen Plädoyers, das sie gemeinsam mit den Kollegen Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl erarbeitet hat.

Sturm ist die letzte Verteidigerin, die in dem Mammutprozess einen Schlussvortrag hält. Nach dem Auftritt der Anwältin, die vermutlich zumindest noch diesen Donnerstag für ihr Plädoyer benötigen wird, könnte der Weg zum Urteil nahezu frei sein. Offen sind noch einige Beweisanträge, außerdem bekommen die Angeklagten die Gelegenheit für ein letztes Wort. Danach kommt nur noch die Verkündung des Urteils durch den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl.

NSU hat laut Sturm nur aus Böhnhardt und Mundlos bestanden

An ihn und seine Kollegen im Strafsenat wendet sich Anja Sturm am Mittwoch mit eindringlichen Worten. Wie die Co-Verteidiger Heer und Stahl hält Sturm nicht nur eine Sicherungsverwahrung für falsch, sondern generell eine Verurteilung Zschäpes wegen der Terrorvorwürfe der Bundesanwaltschaft. Der NSU habe allein aus den „schwerstkriminellen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos“ bestanden und sei keine terroristische Vereinigung im strafrechtlichen Sinne gewesen. Das träfe zu, sollten die Richter Zschäpe nicht als Mitglied einstufen.

Im Strafgesetzbuch ist eine Terrorgruppe erst eine Terrorgruppe, wenn mehr als zwei Personen beteiligt sind. Die Bundesanwaltschaft wirft der Hauptangeklagten vor, gleichberechtigtes Mitglied des NSU und folglich Mittäterin bei den zehn Morden, zwei Sprengstoffanschlägen und 15 Raubüberfällen der Terrorzelle gewesen zu sein. Zschäpe solle lebenslänglich bekommen, mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, und auch Sicherungsverwahrung, forderte Herbert Diemer im September 2017 in seinem Plädoyer. Sturm hingegen sagt, Zschäpe habe die innere Sicherheit der Bundesrepublik nicht gefährdet.

Am Mittag bricht die Anwältin das Plädoyer ab, sie ist körperlich angeschlagen. Richter Götzl murrt kurz, dann vertagt er die Hauptverhandlung auf diesen Donnerstag. 

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