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BND-Bericht: Angeblich weitere Auslandsvernehmung

Der für kommenden Woche erwartete Regierungsbericht zu umstrittenen Aktivitäten deutscher Sicherheitsbehörden soll angeblich eine weitere geheime Vernehmung im Ausland einräumen.

Berlin - Wie der "Spiegel" unter Berufung auf das vertrauliche Papier berichtet, soll im Frühsommer 2004 eine Delegation des Bundesnachrichtendienstes (BND) einen irakischen Kurden in einem nordirakischen Gefängnis in Suleimanija befragt haben.

Der Bericht soll am kommenden Mittwoch dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) vorgelegt werden. Auslöser waren umstrittene Aktivitäten des BND in Bagdad während des Irak-Kriegs im Frühjahr 2003 sowie Befragungen von Terrorverdächtigen aus Deutschland in Syrien oder im US-Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba durch deutsche Sicherheitsbehörden.

Laut "Focus" entlastet das rund 250-seitige Dossier der Regierung den BND von dem Vorwurf, im Irak-Krieg die USA beim Ausspähen von Bombenzielen unterstützt zu haben. Das Parlamentarische Kontrollgremium hatte bereits nach einer Anhörung im Januar festgestellt, die beiden BND-Mitarbeiter hätten glaubhaft bekundet, in keiner Weise an der Bombardierung eines Restaurants im Stadtteil Mansur am 7. April 2003 mitgewirkt zu haben.

Die BND-Männer sammelten bei ihrem Bagdad-Einsatz laut "Focus" unter anderem Informationen über Panzerbewegungen und Feuerfallen. Von 130 Meldungen, die die BND-Zentrale von ihren beiden Mitarbeitern aus Bagdad erhalten habe, wurden 25 Informationen an den US-Militärgeheimdienst DIA weitergeleitet. Sie hätten dem Bericht zufolge keine kriegsentscheidenden Details enthalten.

Wie der "Spiegel" berichtet, sollen BND-Beamte den aus München kommenden Jassin Faris im Nordirak zu dessen Kontakten zur Terrorgruppe Ansar al-Islam befragt haben. Bei seiner Festnahme durch kurdische Sicherheitsleute habe er ein Notizbuch mit diversen Telefonnummern von Terrorverdächtigen aus Deutschland sowie 40 000 Dollar in bar bei sich gehabt. Die Ermittler hätten vermutet, dass er als Kurier zwischen irakischen Aufständischen und Unterstützern in Deutschland fungierte.

Als Konsequenz aus den Geheimdienstaffären erarbeitet das Kanzleramt Richtlinien, die regeln sollen, in welchen Fällen deutsche Behörden im Ausland vernehmen dürfen. Unter anderem soll darin festgelegt werden, dass Beamte bei klaren Belegen für Folter ein Verhör abbrechen müssen. (tso/dpa)

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