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Anschlag in Magdeburg: Todesfahrer im Hungerstreik – Gericht verhandelt ohne ihn
Die Glaskabine in Magdeburg, in der Angeklagte sonst sitzt, blieb am 13. Verhandlungstag leer. Der Angeklagte ist im Hunger- und Durststreik. Mit gravierenden Folgen.
Stand:
Wegen der Folgen eines Hunger- und Durststreiks ist der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt nicht mehr verhandlungsfähig. Das Landgericht Magdeburg hat entschieden, dass ohne den 51-jährigen Mann aus Saudi-Arabien weiterverhandelt wird. Der Angeklagte habe die Verhandlungsunfähigkeit vorsätzlich und schuldhaft herbeigeführt, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg. Die rechtlichen Voraussetzungen, ohne ihn zu verhandeln, seien gegeben.
Die Verteidigung kündigte an, Rechtsmittel dagegen einlegen zu wollen. Darüber müsste das Oberlandesgericht entscheiden.
Richter: Hungerstreik als Druckmittel
Richter Sternberg sagte, der 51-Jährige habe in der Hauptverhandlung selbst angekündigt, seinen Hungerstreik instrumentalisieren zu wollen. Die Kammer und auch ein psychiatrischer Sachverständiger hätten seit Prozessbeginn ausreichend Gelegenheit gehabt, sich einen Eindruck von dem Angeklagten zu verschaffen.
Zu Beginn des 13. Verhandlungstages war bekanntgeworden, dass der Todesfahrer aus Sicht des Anstaltsarztes des Gefängnisses in Burg nur noch bedingt transportfähig und nicht mehr verhandlungsfähig ist. Sein Gewicht sei stark auf 47,6 Kilogramm gesunken, die Vitalwerte verschlechterten sich von Tag zu Tag, er sei stark geschwächt, klage über Übelkeit. Es stehe ein akutes Nierenversagen im Raum. Eine empfohlene Infusionstherapie habe er abgelehnt.
Dass der Angeklagte Essen verweigert, spielt seit Beginn des Prozesses am 10. November eine Rolle. Schon am zweiten Verhandlungstag hatte al-Abdulmohsen gesagt: „Jetzt mache ich den Hungerstreik seit gestern. Ich will das drei Wochen machen. Man erwartet keine körperlichen Schäden.“ Nebenklagevertreter hatten eine mögliche Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten immer wieder thematisiert.
Gericht hatte mögliche Verhandlungsunfähigkeit immer im Blick
Der Vorsitzende Richter Sternberg hatte stets betont, man habe das genau im Blick. Allerdings zeigte sich das Gericht schon an den ersten Verhandlungstagen unbeeindruckt von den Ankündigungen des Angeklagten, Nahrung zu verweigern. „Sie haben es nicht in der Hand, durch Hunger- oder Durststreik die Verhandlung zu verzögern oder zu torpedieren“, betonte Richter Sternberg schon damals.Zu Beginn des Prozesses hatte der 51-Jährige immer wieder zu langen Ausführungen ausgeholt. Er machte deutlich, dass er sich etwa von Polizei und Justiz nicht ernst genommen fühlte, stellte sich als Aktivisten für die Rechte saudischer Frauen dar. Einige Zeugen ging er im Gericht teils massiv an, etwa ehemalige Arbeitskollegen und einen ehemaligen Anwalt. Bevor die ersten Betroffenen als Zeugen aussagten, verabredete der Vorsitzende Richter Sternberg mit den Angeklagten, dass dieser die Opfer nicht direkt anspricht und befragt.
An den vergangenen Verhandlungstagen meldete sich der 51-Jährige kaum noch zu Wort, verfolgte die bewegenden Aussagen der Betroffenen weitgehend reglos. Das Zuschauerinteresse an dem Prozess ist groß.
© dpa-infocom, dpa:251218-930-439438/4
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