
Nordrhein-Westfalen: Arbeitsgericht verhandelt über Kopftuchverbot an Schulen
Morgen startet erneut vor Gericht eine Verhandlung zum Thema Kopftuchverbot. Das Gesetz wurde 2006 verabschiedet. Eine Sozialpädagogin hatte gegen das Gesetz Berufung eingelegt. Das Blatt könnte sich entscheidend wenden.
Das seit knapp zwei Jahren geltende Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen beschäftigt erneut die Justiz. Am Donnerstag verhandelt das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf darüber in einem Berufungsverfahren.
Nach Justizangaben ist die 36 Jahre alte Klägerin seit 1997 als ausgebildete Sozialpädagogin an einer Schule beschäftigt. Bis zum Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes des Landes 2006 hatte sie das "islamische Kopftuch" getragen.
Nach entsprechender Aufforderung durch ihren Arbeitgeber hatte sie damals das Kopftuch abgesetzt und seitdem eine Mütze getragen, durch die ihre Haare und Ohren vollständig verdeckt wurden. Das Land Nordrhein-Westfalen sah in dieser Kopfbedeckung lediglich einen Ersatz für das mittlerweile untersagte Kopftuch und hatte die Frau daher aufgefordert, auf das Tragen der Mütze zu verzichten. Da sie dem nicht nachgekommen war, hatte das beklagte Land der Klägerin eine Abmahnung ausgesprochen. Hiergegen hatte sie zunächst beim Arbeitsgericht Düsseldorf Klage eingereicht.
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hatte erstinstanzlich nicht die Rechtsauffassung der Klägerin geteilt und das Tragen der Mütze "als nichtgesetzeskonformen Ausdruck religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses" bewertet. Das Landesarbeitsgericht muss nun erneut entscheiden. (liv/ddp)