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Haft in Bayern. Für Gefährder bald mehr als 14 Tage.

© Marcus Führer/dpa

Präventivhaft: Bayern will Haft für Gefährder ausweiten

Potenzielle Attentäter können in Bayern bis zu 14 Tage eingesperrt werden. Wenn es nach der Landesegierung geht, sollen Richter künftig auch längere Haftdauern entscheiden können.

In Bayern wird darüber diskutiert, wie lange sogenannte Gefährder in Gewahrsam genommen werden dürfen. Die Landesregierung plant ein Gesetzt, dass es Richtern erlaubt, die zeitliche Begrenzung für den sogenannten Unterbindungsgewahrsam aufzulösen uns selbst eine Haftdauer festzulegen. Bisher ist eine solche Haft in Bayern auf 14 Tage beschränkt. Das neue Gesetz würde Richtern künftig die Freiheit lassen, auf Antrag der Polizei längere Strafen anzuordnen.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) teilte mit, bei der Dauer der Freiheitsentziehung bewege sich der Freistaat "im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen". Über die Haftdauer entscheide in jedem Einzelfall ein Richter. Als Beispiel für eine mögliche vorbeugende Festsetzung nannte das Ministerium demnach eine Situation, in der ein Gefährder für eine Großveranstaltung wie das Oktoberfest mit einem Anschlage drohe. In diesem Fall könnte der Gefährder für die Dauer der Veranstaltung präventiv festgesetzt werden.

Grüne kritisieren bayerische Pläne

Kritik an den Plänen der CSU kommt vor allem von den Grünen. "Die Gefahr, die von Gefährdern ausgeht, ist zweifelsfrei groß, die Gefahr, die von diesem Gesetzentwurf für den Rechtsstaat ausgeht, ist mindestens genauso groß", erklärte Grünen-Fraktionschefin im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, am Dienstag in Berlin.

Die Möglichkeit, Vorbeugehaft zu verhängen, sehen schon heute alle Bundesländer in ihren Polizeigesetzen vor - allerdings strikt beschränkt auf wenige Tage. Einige Länder erlauben nur zwei oder vier Tage, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass gegen den Betroffenen kein Verdacht einer bereits begangenen Straftat vorliegt. Bayern und Baden-Württemberg gehen bislang am weitesten. Sie gestatten Vorbeugehaft von bis zu 14 Tagen. Das bayerische Innenministerium weist darauf hin, das Bremen und Schleswig-Holstein ebenfalls keine Höchstfrist für die Dauer richterlich angeordneter Freiheitsentziehung haben. (tsp, AFP)

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