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Politik: Blick in den Spiegel - Der Staat und das Familienleben (Leitartikel)

Manchmal wird der Gesellschaft ein Spiegel vorgehalten, und wenn sie sich dann selbst ins Gesicht guckt, ist sie erschrocken darüber, was sie da sieht. Als eine Frau im Juni in Frankfurt (Oder) ihre zwei Söhne verdursten ließ, war das wieder einmal so.

Manchmal wird der Gesellschaft ein Spiegel vorgehalten, und wenn sie sich dann selbst ins Gesicht guckt, ist sie erschrocken darüber, was sie da sieht. Als eine Frau im Juni in Frankfurt (Oder) ihre zwei Söhne verdursten ließ, war das wieder einmal so. Nachbarn hatten die Kinder zwei Wochen lang wimmern gehört, getan haben sie nichts. Ähnlich, nur selten mit so grausamer Folge, ergeht es tagtäglich misshandelten Frauen, die sich von ihren Männern grün und blau schlagen lassen müssen, ohne dass ihnen jemand zu Hilfe käme.

Weil dieser Zustand so unerträglich ist, wollen wir etwas tun. Unbedingt. Wir können es nicht länger aushalten, dass hinter gutbürgerlichen Fassaden Frauen und Kinder gequält werden, dass nach der Tat auch noch die Opfer bestraft werden, dass sie ihre Wohnung verlassen und Zuflucht etwa in Frauenhäusern suchen müssen. Wie so oft, wie allzu oft, wenn wir nicht mehr weiter wissen, lassen wir uns neue Gesetze einfallen: Schlagende Männer sollen aus ihren Wohnungen geworfen werden. Und als "Beweis" für ihre Gewalttätigkeit soll in Zukunft eine eidesstattliche Erklärung ausreichen. Kindern soll ein Recht auf gewaltfreie Erziehung eingeräumt werden; wer seine Schutzbefohlenen verprügelt, soll bestraft werden. Opferschutz vor Täterschutz, sanfte Erziehung statt Autoritarismus.

Das klingt gut, sehr gut sogar. Niemand wird der Regierung bei ihren Vorhaben den guten Willen absprechen, aber leider ist die Sache nicht so einfach, wie sie sich auf den ersten Blick darstellt. Eine eidesstattliche Erklärung an die Stelle eines Beweises treten zu lassen, ist eine - zumindest vorläufige - Umkehrung der Beweislast. Sie berührt ein grundlegendes Prinzip, auf das sich unser Rechtsstaat gründet. Aus dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" soll werden: "Ohne Zweifel für die Opfer."

Damit wird nach dem großen Lauschangriff erneut an der Unverletzlichkeit der Wohnung gerüttelt. Viele Westdeutsche können sich vielleicht schon gar nicht mehr vorstellen, warum dieses Recht so wichtig ist; manche Ostdeutsche, die ihre Erfahrungen mit der Staatssicherheit gemacht haben, werden die Bedeutung eher ermessen können. Der Schutz der Privatsphäre, der gerade einer linken Regierung eine Herzensangelegenheit sein müsste, zählt nicht mehr viel, und das ist bedenklich, da mag das Leiden der Opfer noch so groß und der Wille noch so gut sein.

Nun könnte man einwenden, wenn den Opfern mit der neuen Regelung wirklich geholfen würde, sei ein solch schwerwiegender Schritt gerechtfertigt. Doch selbst damit kommt man nicht weit. Das Prügeln und Vergewaltigen wird nicht aufhören. Wie gehabt werden eingeschüchterte Frauen und Kinder sich scheuen, ihren Männern und Eltern mit der Polizei zu drohen. Man wird die Opfer nicht schützen können, indem man die Täter verjagt, zumindest nicht, wenn man die Polizei nicht wochen- oder monatelang vor der Haustür patrouillieren lassen will. Man wird die Beziehungen zwischen Familienmitgliedern nicht mit dem Bundesgesetzbuch regeln können.

Die Linke ist dabei, ihre Vorstellungen vom Staat neu zu definieren. Die aktuellen Debatten zeigen, dass der Staat als Umverteiler und Marktregulierer immer weniger gefragt ist. Die andere Funktion des Staates dagegen, die des Aufsehers, ist in der Linken populär wie nie.

Die Rolle, die einmal das Verantwortungsgefühl der Gesellschaft ausgefüllt hatte, soll die Polizei besetzen - ein Ausdruck der Hilflosigkeit, aber keine Maßnahme, die das Übel beseitigen würde. Dass die Nachbarn den Kopf wegdrehen, kann der Staat nicht wettmachen, indem er die Familien unter Beobachtung stellt. Die Nachbarn könnten sich zurücklehnen in der Annahme, der Staat werde es schon richten. Eine gefährliche Illusion.

Tanja Stelzer

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