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RAF: Buback-Sohn: Keine Gnade für Klar

Der Sohn des vor 30 Jahren von RAF-Terroristen ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, Michael Buback, hat die vorzeitige Freilassung ehemaliger Terroristen in Frage gestellt.

Karlsruhe - "Wir müssen schließlich fragen, ob es wirklich richtig ist, dass Täter frühzeitig freigelassen werden, ohne dass sie sich zu ihrer Tat bekennen, ihren Tatbeitrag einräumen und sich von ihren Verbrechen distanzieren", sagte Buback bei einer Gedenkveranstaltung der Bundesanwaltschaft, die ganz unter dem Eindruck der Debatte über vorzeitige Haftentlassungen und mögliche Begnadigungen ehemaliger RAF-Terroristen stand.

Der Buback-Sohn sprach sich erneut indirekt gegen eine Begnadigung des noch inhaftierten Ex-Terroristen Christian Klar aus. Auch Generalbundesanwältin Monika Harms ist angesichts des "fassungslosen Erschreckens" über die Tat vom 7. April 1977 skeptisch. "Die Wunden von damals wirken bis heute nach, sie sind und bleiben offen", sagte sie. In einem Interview mit den "Badischen Neuesten Nachrichten" hatte Harms auch darauf verwiesen, dass eine Freiheit nach langer Haftzeit gut vorbereitet sein müsse - Haftlockerungen habe es aber bislang im Fall Klar keine gegeben, weil dessen Mindestverbüßungszeit erst in zwei Jahren ende.

"Gnade welch ein großes Wort vor dem Hintergrund der Taten des Jahres 1977, die diejenigen zu verantworten haben, die sich selbst Rote Armee Fraktion - RAF - nannten, auch angesichts der tiefen Verletzungen, die diese kriminelle Vereinigung, die sie wirklich war, sowohl den einzelnen Menschen wie auch der Gesellschaft insgesamt zugefügt hat", sagte Harms bei der Veranstaltung.

Buback: Monhaupt-Entlassung korrekt

Das Attentat war der Auftakt zum blutigsten Terrorjahr in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Täter hatten damals von einem Motorrad aus die tödlichen Schüssen ins Innere des Wagens von Buback abgefeuert. Buback und sein Fahrer Johann Göbel starben noch am Tatort, der Justizbeamte Georg Wurster erlag seinen Verletzungen eine Woche später. Geplant hatte den Mord unter anderem die vor kurzem aus der Haft entlassene Brigitte Mohnhaupt. Als Todesschützen kommen Christian Klar und zwei weitere Terroristen in Frage - der genaue Ablauf ist bis heute ungeklärt.

Für Michael Buback ist die Entlassung Mohnhaupts - "so bitter es für uns Angehörige ist" - nach geltenden Regelungen korrekt. Man solle aber darüber nachdenken, ob die Regelungen zur frühzeitigen Haftentlassung für künftige Fälle "eventuell modifiziert werden sollten". Der Laie frage sich, weshalb überhaupt ein Gericht die Strafe "lebenslänglich" ausspreche, wenn gleichzeitig die Vorschrift existiere, dass der Verurteilte die Chance haben müsse, wieder in Freiheit zu gelangen. Er forderte eine "angemessene Strafe für diejenigen, die anderen das Leben nehmen". Am Gründonnerstag vor 30 Jahren habe es in Karlsruhe eine "klare Hinrichtung" gegeben. Er appellierte an die Täter, endlich zur Klärung des Tathergangs beizutragen.

Hans-Jochen Vogel: Entlassung Mohnhaupts ein normaler Vorgang

Vor der Gedenkveranstaltung mit rund 130 geladenen Gästen hatte Harms mit dem Karlsruher Oberbürgermeister Heinz Fenrich (CDU) und einem Vertreter des Bundesjustiziministeriums am Gedenkstein für die Opfer Kränze niedergelegt. Neben dem Sohn und der Witwe von Siegfried Buback waren auch die Familien der anderen Opfer zugegen.

Der frühere SPD-Vorsitzende und Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel hält die Entlassung von Mohnhaupt für einen "normalen Vorgang". Entscheidend für eine mögliche Begnadigung Klars müsse sein, ob dieser seine Tat bedauere "und dies glaubwürdig darlegt", sagte er dem "Tagesspiegel am Sonntag". Unionsfraktionschef Volker Kauder forderte anlässlich des Gedenktages eine intensivere Aufarbeitung der RAF-Geschichte in den Schulen. Diese müsse "fester Bestandteil des Geschichtsunterrichts" sein, sagte der CDU-Politiker der "Bild am Sonntag". (tso/dpa)

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