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Bessere Kontrolle der Leistungsempfänger möchte die BA.

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Update

Hartz-IV-Missbrauch: Bundesagentur will Hartz-IV-Empfänger im Internet überwachen

Die Bundesagentur für Arbeit möchte Hartz-IV-Empfänger im Netz stärker kontrollieren. Damit will man Leistungsempfänger aufspüren, die viel Geld im Internethandel verdienen. Der Datenschutzbeauftragte kritisiert die Pläne.

Empfänger von Hartz IV sollen im Internet stärker überwacht werden - zumindest diejenigen, die im großen Stil Geld durch Online-Handel verdienen. Allerdings gibt es dafür bisher keine rechtliche Grundlage. Deshalb hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) einen derartigen Vorschlag im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Sozialrechts unterbreitet. Eine BA-Sprecherin bestätigte dem Tagesspiegel einen entsprechenden Bericht der "Bild".

Schon heute, so die Sprecherin, würden die Daten von Hartz-IV-Empfängern beispielsweise mit den Rentenversicherungsträgern abgeglichen, um möglichen Leistungsmissbrauch aufzudecken. Was den Internet-Handel betrifft, würde die BA jetzt gerne mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) kooperieren. Dazu aber bräuchte es erst das entsprechende Gesetz.

Das BZSt durchsucht mit der Software XSpider das Internet auf "unternehmerische Tätigkeit", so eine Behördensprecherin. Die Funde werden an die Bundesländer übermittelt, wo sie mit den entsprechenden Datenbanken auf umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen abgeglichen werden.

Wie genau dann eine mögliche Kooperation von BA und BZSt aussehen könnte, um die schwarzen Schafe unter den Hartz-IV-Empfängern ausfindig zu machen, konnten beide Sprecherinnen nicht sagen. Offenbar aber sieht man den Internet-Handel als relevante Missbrauchsquelle bei Hartz IV an. In der Vergangenheit sei man immer wieder "durch Zufall" auf solche Vorkommnisse gestoßen, so die BA-Sprecherin. Man schätze deshalb, dass eine entsprechende Überwachung im Jahr etwa zehn Millionen Euro Rückzahlungen erbringen könne. Es gehe dabei um diejenigen, die im Internet einen regelrecht professionellen Handel betrieben, betont sie, also beispielsweise um so genannte "Power-Seller".

Die stärkere Internet-Überwachung sei aber nur eine von rund 124 Maßnahmen, die von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet worden seien. Viele davon würden auch Vereinfachungen oder Entlastungen für die Leistungsempfänger beinhalten.

Neben dem Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern strebt die die BA auch einen erweiterten Datenabgleich mit anderen Behörden an: So sollten künftig die Daten von Hartz-IV-Beziehern über deren Vermögensanlagen bei Versicherungen sowie Informationen der Grundbuchämter an Jobcenter übermittelt werden.

Kritik kommt vom Datenschutzbeauftragten

Auch sollten neben den Daten des Hartz-IV-Empfängers selbst auch die „sämtlicher Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft“ bei anderen Sozialbehörden und Einrichtungen abgerufen werden dürfen, bestätigte die BA-Sprecherin die entsprechenden Vorschläge der Behörde.

Aus dem Büro des Datenschutzbeauftragten des Bundes hieß es dazu am Donnerstag, Peter Schaar sehe "Vorschläge zur Ausweitung des Datenabgleichs zwischen BA und anderen Behörden sehr kritisch". Er habe dies "in der Vergangenheit bereits gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales deutlich gemacht". Nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten stünden den Jobcentern schon jetzt umfangreiche Instrumente zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs zur Verfügung, "so dass die Ausweitung nicht zwingend erforderlich ist". Die Länder und kommunalen Spitzenverbände würden dies ebenfalls überwiegend ablehnen. Sollte dennoch eine Gesetzesinitiative den Vorschlag der BA aufgreifen, würde Schaar "das Vorhaben von Anfang an kritisch begleiten".

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