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Über militärischen Einrichtungen und kritischen Infrastrukturen werden immer häufiger Drohnen gesichtet.

© dpa/Felix Kästle

Tagesspiegel Plus

Bundeswehr darf im Inland bald auch Drohnen abschießen: Was bringt das neue Luftsicherheitsgesetz?

Über kritischen Infrastrukturen tauchen immer öfter Drohnen auf. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett ein Gesetz auf den Weg gebracht, damit die Bundeswehr sie notfalls zerstören darf.

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Es sind nur wenige Wörter, die in Artikel 14 des Luftsicherheitsgesetzes eingefügt werden sollen. Zu den Befugnissen der Bundeswehr gehört nach einem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch und der noch ausstehenden Zustimmung des Bundestages künftig, dass sie auch „Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge anwenden“ dürfen, wenn besonders schwere Unglücke drohen.

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