Politik: Bundeswehr-Rechtsstreit: Homosexueller kann Berufssoldat werden
Ein homosexueller Oberfeldwebel hat durchgesetzt, dass er als Berufssoldat in der Bundeswehr arbeiten darf. Der darüber geführte Rechtsstreit ist nach Angaben des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg in einem außergerichtlichen Vergleich beigelegt worden.
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Ein homosexueller Oberfeldwebel hat durchgesetzt, dass er als Berufssoldat in der Bundeswehr arbeiten darf. Der darüber geführte Rechtsstreit ist nach Angaben des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg in einem außergerichtlichen Vergleich beigelegt worden. "Das Bundesministerium der Verteidigung hält einem Oberfeldwebel nicht länger seine Homosexualität als Eignungsmangel für die Übernahme in das Berufssoldatenverhältnis entgegen", erklärte OVG-Sprecher Michael Munk am Dienstag in Lüneburg. Das sei der wesentliche Inhalt des Vergleichs.
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