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Generalstaatsanwalt Peter Frank bekommt Unterstützung.

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Exklusiv

Terrorverfahren: Chefankläger erhält mehr Personal

Ein Dutzend Staatsanwälte soll zur Verstärkung aus den Ländern kommen. Der Generalbundesanwalt hatte angesichts der vielen Terrorverfahren um Unterstützung gebeten.

Von Frank Jansen

Er bat um Hilfe und wurde gehört. Generalbundesanwalt Peter Frank bekommt noch in diesem Jahr ungefähr ein Dutzend Staatsanwälte aus den Ländern. „Damit kann ich gut leben“, sagte Frank dem Tagesspiegel, „das sind zehn Prozent Personal zusätzlich.“ In der Behörde in Karlsruhe sind derzeit rund 120 Staatsanwälte tätig. Frank hatte Ende Januar angesichts der Flut von Terrorverfahren einen Brief an die Justizminister der 16 Bundesländer geschrieben und „eindringlich“ um Unterstützung gebeten. Inzwischen sind bei der Bundesanwaltschaft Personalakten von Juristen eingegangen, die für einen Wechsel nach Karlsruhe vorgesehen sind.

Unterdessen nimmt in der Anklagebehörde die Belastung der Abteilung Terrorismus weiter zu. In diesem Jahr seien bereits 200 Strafverfahren eingeleitet worden, sagte Frank jetzt bei einem Vortrag in Berlin. Zum Jahresende könnten es dann 600 sein. Die Behörde führt zudem aktuell 600 Prüfvorgänge.

Im vergangenen Jahr hatte die Bundesanwaltschaft insgesamt 238 Strafverfahren begonnen. Bei den meisten, etwa 85 Prozent, ging es um islamistischen Terror. Wie sich die Zunahme beschleunigt hat, zeigt ein Blick auf das Jahr 2013: Damals hatte die Bundesanwaltschaft lediglich 66 Verfahren eingeleitet.

Für die Behörde zeichnet sich zudem im Bereich islamistischer Terror ein weiterer Schwerpunkt ab. Die Bundesanwaltschaft muss sich zunehmend mit mutmaßlichen Ex-Mitgliedern der Taliban befassen. Viele Asylbewerber aus Afghanistan geben bei ihrer Befragung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an, sie seien als Kämpfer oder Unterstützer für die islamistische Miliz aktiv gewesen. Sicherheitskreise vermuten, manche afghanischen Flüchtlinge würden solche Geschichten erfinden, um behaupten zu können, ihnen drohe bei Rückkehr in die Heimat die Rache der Taliban. Damit wäre eine Abschiebung blockiert. Die Bundesanwaltschaft muss sich alle Fälle anschauen, da die Taliban als terroristische Vereinigung eingestuft sind.

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