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Hintergrund: Das Gesetzespaket der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat heute neue Gesetze zum Klimaschutz und zum Ausbau der erneuerbaren Energien vorgeschlagen. Das Paket besteht aus mehreren Bausteinen. Ministerrat und Parlament müssen dem Entwurf zustimmen.

TREIBHAUSGASE:

Bis 2020 soll der Ausstoß von gefährlichen Treibhausgasen in der Europäischen Union um 20 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken. In der Richtlinie legt die Kommission fest, wie viele Treibhausgase jedes einzelne Land im nicht-industriellen Bereich einsparen muss. Errechnet wird dies anhand des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts pro Kopf. Deutschland muss demnach seine Emissionen um 14 Prozent reduzieren.

EMISSIONSHANDEL: Zur Verringerung der Treibhausgase soll auch die Versteigerung von Verschmutzungsrechten beitragen, die die nationalen Regierungen bislang kostenlos verteilten. Von 2013 an muss die Industrie zwei Drittel der Zertifikat ersteigern, ab 2020 dann alle. Für Industriezweige mit hohem Energiebedarf wird es jedoch Sonderregeln geben.

ERNEUERBARE ENERGIEN: Bis 2020 soll 20 Prozent des Energieverbrauchs in der EU aus Erdwärme, Biomasse, Wind-, Wasser-, Gezeiten- und Sonnenkraft sowie Biogas aus Abwässern und Hausmüll stammen. In ihrem Gesetzentwurf sieht die Kommission individuell berechnete Quoten für die einzelnen Mitgliedstaaten vor. Deutschland muss seinen Anteil von 5,8 Prozent im Jahr 2005 auf 18 Prozent anheben.

BIOKRAFTSTOFFE: Bis 2020 soll jeder zehnte Liter Sprit vom Acker kommen. Allerdings will die Kommission nur diejenigen Biokraftstoffe zulassen, die Ressourcen schonend gewonnen wurden.

KOHLENDIOXID-SPEICHERUNG: Eine eigene Richtlinie zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid soll nach dem Willen der EU-Kommission den Weg für sauberere Kohlekraftwerke bereiten. (dpa)

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