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Das harte Verbrenner-Verbot ist vom Tisch: Auf diese Details hat sich die EU-Kommission geeinigt
Auch nach 2035 dürfen in der EU Neuwagen mit Verbrennungsmotor angemeldet werden. Doch es bleiben entscheidende Einschränkungen.
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Bis zur letzten Minute ist hinter den Kulissen gerungen worden. Die EU-Kommission präsentierte am Dienstag in Straßburg ihre Vorschläge für Änderungen am sogenannten Verbrenner-Aus. Doch noch am Vormittag wurde zwischen den zuständigen Ressorts hitzig über die endgültige Fassung diskutiert.
Bei der Präsentation betonte die Brüsseler Behörde, einen ambitionierten, aber pragmatischen politischen Rahmen geschaffen zu haben, um die angestrebte Klimaneutralität im Jahr 2050 zu erreichen. Geändert habe sich nun aber, dass der Autoindustrie auf diesem langen Weg etwa durch Vereinfachung der Vorschriften wesentlich mehr Flexibilität geboten werde. Das heißt: Das harte Verbrenner-Verbot ist vom Tisch, doch es bleiben entscheidende Einschränkungen.
Diese Fahrzeuge dürfen weiter zugelassen werden
Was das heißt, zeigt sich an der von der Kommission präsentierten Liste von Fahrzeugen, die auch nach 2035 zugelassen werden dürfen. Dazu zählen neben reinen Elektroautos auch Plug-in-Hybride (PHEV), Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer, Mild-Hybride und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
Das bedeutet keinen Freifahrtschein für die Autobauer, denn die Kommission betont, dass ab 2035 Automobilhersteller weiter ein Ziel zur Reduzierung der Abgasemissionen um 90 Prozent erreichen müssen. Der enge Spielraum für die immer wieder geforderte Technologieoffenheit bewegt sich also in den verbleibenden zehn Prozent. Die können durch die Verwendung von in der EU hergestelltem kohlenstoffarmem Stahl oder durch E-Fuels und Biokraftstoffe kompensiert werden.
Der Plan der EU-Kommission sieht auch vor, dass sich die Automobilhersteller ab 2035 sogenannte „Super Credits“ auf ihre Flottenziele anrechnen lassen können, wenn sie kleine, erschwingliche Elektroautos produzieren. Als Größengrenze nannte die Brüsseler Behörde eine Länge von bis zu 4,2 Metern.
Die Hoffnung in Brüssel ist, dass dieser Schritt die Markteinführung weiterer kleiner Elektroautomodelle voranbringt. Vor allem Renault und die Fiat- und Opel-Mutter Stellantis hatten sich für die Einführung dieser Kategorie starkgemacht.
Dienst- und Firmenwagen sollen grüner werden
Viel Hoffnung richtet die EU-Kommission bei ihren Vorgaben auch auf die gezielte Elektrifizierung der Firmenflotten, denn dieser große Markt soll gezielt gefördert werden. Als Beispiel wurde Belgien genannt, das schon jetzt über steuerliche Vorteile den Anteil an Elektroautos in den Firmenflotten auf über 50 Prozent gesteigert habe.
Die EU-Kommission wird zudem Vorgaben machen, wie groß der Teil von klimafreundlichen Fahrzeugen in Dienst- und Firmenwagenflotten je nach Mitgliedsland sein soll. Betroffen sind den Plänen nach Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und mehr als 50 Millionen Euro Umsatz.

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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte angesichts dieser neuen Vorgaben am Dienstag, dass es gelungen sei, Innovation, saubere Mobilität und Wettbewerbsfähigkeit zu verbinden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich bereits in den vergangenen Tagen positiv über den angekündigten Kurswechsel der EU-Kommission geäußert.
Zuletzt betonte er, dass die grundsätzlichen Klimaziele nicht infrage gestellt würden, jedoch ein anderer Weg zur Zielerreichung notwendig sei. Der Kanzler versicherte, dass die Brüsseler Behörde bei ihrer Arbeit in Richtung Klimaneutralität auf die Unterstützung der Bundesregierung zählen könne.
Doch nicht nur der Fahrzeugmarkt soll nach dem Willen der Kommission angekurbelt werden. Brüssel plant, fast zwei Milliarden Euro in den sogenannten „Battery Booster“ zu pumpen. Damit soll die Entwicklung einer vollständig in der EU produzierten Batteriewertschöpfungskette beschleunigt werden. Im Rahmen eines Förderprogramms sollen zudem 1,5 Milliarden Euro zur Unterstützung europäischer Batteriezellenhersteller durch zinslose Darlehen bereitgestellt werden.
Parallel dazu werde weiter am Abbau von bürokratischen Hindernissen gearbeitet. Das sogenannte Automobil-Omnibusgesetz werde den Verwaltungsaufwand verringern, die Kosten für europäische Hersteller senken und ihre globale Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Nachdem die Kommission ihre Vorschläge vorgestellt hat, sind nun das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten am Zug. Sie bewerten die Reform und können Änderungen vornehmen. Beide Institutionen können das Vorhaben also noch abschwächen oder verschärfen. Am Ende ist eine ausreichende Mehrheit in beiden Institutionen erforderlich. Wie lange das dauern wird, ist noch unklar. (Mit dpa und Reuters)
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