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Nur bei „konkretem Fehlverhalten“: Beamtenbund schließt pauschale Entlassungen von AfD-Mitgliedern aus
Staatsbedienstete mit AfD-Parteibuch müssen keine radikalen Konsequenzen fürchten, so DBB-Chef Silberbach. Er pocht auf Einzelfallentscheidungen. Thüringens Innenminister Maier sieht das ähnlich.
Stand:
Nach der Hochstufung der AfD zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat sich der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (DBB), Ulrich Silberbach, gegen pauschale Konsequenzen für Beamte mit AfD-Parteibuch ausgesprochen.
Die neue Einstufung bedeute „nicht, dass Beamtinnen und Beamte, die Mitglied in dieser Partei sind, automatisch aus dem Dienst entlassen werden“, sagte Silberbach dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

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Silberbach begrüßte eine Äußerung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der sich in einem Interview vor seinem Amtsantritt ähnlich geäußert hatte.
Weiter sagte Silberbach, eine pauschale Entlassung von Beamten sei „jedenfalls so lange“ ausgeschlossen, bis „das Bundesverfassungsgericht die Partei nicht verbietet“. Es bedürfe vielmehr eines „konkreten Fehlverhaltens“ und der „Prüfung des Einzelfalls“, um festzustellen, „welche disziplinarrechtlichen Konsequenzen angezeigt sind“.
Allerdings sei für AfD-Mitglieder eine Übernahme in das Beamtenverhältnis „bereits jetzt deutlich unwahrscheinlicher geworden“, sagte Silberbach weiter.
Er begründete dies damit, dass durch die neue Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz das für Beamte verpflichtende „dauerhafte() Bekenntnis zur Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung“ bei Parteimitgliedern „zunehmend infrage gestellt werden“ dürfte.
Thüringens Innenminister plädiert für Belehrungen
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) riet Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und seinen Kollegen im RND-Gespräch in den Ländern nach der Hochstufung der AfD unterdessen zu einer Belehrung der Beamtinnen und Beamten über mögliche Konsequenzen eines Engagements in der Partei.

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Die Landesregierung in Thüringen habe hiermit bereits Erfahrungen gemacht, sagte Maier weiter. „Ich würde daher empfehlen, dass man alle Beamtinnen und Beamten nochmal informiert und belehrt, dass es da einen Widerspruch geben kann zwischen ihrer Tätigkeit und der Parteimitgliedschaft“, sagte Maier.
Auch Maier betonte jedoch, dass eine AfD-Mitgliedschaft alleine nicht für einen Ausschluss von der Beamtentätigkeit ausreiche. Es müsse ein „darüber hinaus gehendes, besonderes Engagement“ geben.
Es sei wichtig, dass Bund, Länder und Kommunen in dieser Angelegenheit einheitlich vorgingen, hierfür sei eine Absprache in der Innenministerkonferenz hilfreich. (AFP)
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