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Die Bildkombo zeigt Generalbundesanwalt Harald Range (l.) und den Bundesjustizminister Heiko Maas (r.).

© dpa

Entlassung von Generalbundesanwalt Range: Die zwei Versionen der Netzpolitik-Affäre

In der Landesverrat-Affäre um Netzpolitik.org hat Justizminister Heiko Maas Generalbundesanwalt Harald Range in den vorzeitigen Ruhestand geschickt. Wie die beiden ihre Sicht der Ereignisse darstellen, können Sie hier noch einmal im Wortlaut nachlesen.

Justizminister Heiko Maas, 31. Juli 2015

"Zu den aktuellen Entwicklungen des Generalbundesanwaltes gegen Journalisten von Netzpolitik.org: Der Generalbundesanwalt ist an Recht und Gesetz gebunden. Er muss Ermittlungen aufnehmen, wenn nach seiner Einschätzung ein Anfangsverdacht vorliegt. Der Generalbundesanwalt hat auf der Grundlage der Anzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz ein Anfangsverdacht bejaht und im Rahmen seiner Zuständigkeit ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ich habe heute dem Generalbundesanwalt mitgeteilt, dass ich Zweifel daran habe, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen. Ich habe ihm außerdem mitgeteilt, dass ich auch Zweifel daran habe, ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt dessen Veröffentlichung die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird deshalb dem Generalbundesanwalt dazu zeitnah eine eigene Einschätzung übermitteln und ich begrüße daher die Ankündigung des Generalbundesanwaltes, die Ermittlungen vorerst ruhen zu lassen. Der Schutz der Pressefreiheit ist ein hohes Gut und dieses Verfahren zeigt, wie schwierig die Abwägung zwischen Pressefreiheit und staatlichem Geheimschutz sein kann. Deshalb wird auch zu klären sein, ob die strafrechtlichen Vorschriften über Landesverrat und über den Schutz von Staatsgeheimnissen im Verhältnis zur Pressefreiheit insgesamt reformbedürftig sind."

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Generalbundesanwalt Harald Range, 4. August 2015

"Zur Wahrung und Sicherung der Objektivität der Ermittlungen habe ich am 19. Juni 2015 ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Der unabhängige Sachverständige sollte klären, ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt. Der Sachverständige teilte mir gestern mit, dass es sich nach seiner vorläufigen Bewertung bei den am 15. April 2015 veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt. Der Sachverständige hat damit die Rechtsauffassung der Bundesanwaltschaft und des Bundesamtes für Verfassungsschutz insoweit vorläufig bestätigt.

Die Bewertung des unabhängigen Sachverständigen habe ich dem Bundesministerium der Justiz gestern unverzüglich mitgeteilt. Mir wurde die Weisung erteilt, das Gutachten sofort zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurückzuziehen. Dieser Weisung habe ich Folge geleistet. Meine Damen und Herren, die Presse- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dieses Freiheitsrecht gilt aber nicht, auch nicht im Internet, schrankenlos. Das entbindet die Journalisten nicht von der Einhaltung der Gesetze.

Über die Einhaltung der Gesetze zu wachen ist Aufgabe der Justiz. Diese Aufgabe kann sie nur erfüllen, wenn sie frei von politischer Einflussnahme ist. Daher ist die Unabhängigkeit der Justiz von der Verfassung ebenso geschützt wie die Presse- und Meinungsfreiheit. Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis nicht politisch opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz. Mit Blick auf diese im Raum stehenden Vorwürfe und die anderen Vorwürfe habe ich mich auch gehalten gesehen, die Öffentlichkeit heute darüber zu informieren. Vielen Dank."

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Justizminister Heiko Maas, 4. August 2015

"Der von Generalbundesanwalt Range heute vermittelte Eindruck, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gestern nach Kenntnis der vorläufigen Bewertung eines externen Gutachters eine Anweisung erteilt hat, den Gutachtenauftrag zurückzuziehen, ist nicht zutreffend. Richtig ist vielmehr, dass bereits am vergangenen Freitag mit Generalbundesanwalt Range die Rücknahme des externen Gutachtenauftrages gemeinsam verabredet war und zwar ohne Kenntnis eines möglichen Ergebnisses des Gutachtens.

Die Äußerungen und das von Generalbundesanwalt Range heute gewählte Vorgehen sind nicht nachvollziehbar und vermitteln der Öffentlichkeit einen falschen Eindruck. Ich habe Generalbundesanwalt Range mitgeteilt, dass mein Vertrauen in seine Amtsführung nachhaltig gestört ist und ich deshalb im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt seine Versetzung in den Ruhestand noch heute beim Bundespräsidenten beantragen werde. Als Nachfolger für das Amt des Generalbundesanwaltes werde ich den Generalstaatsanwalt aus München, Herrn Dr. Peter Frank vorschlagen. Dankeschön."

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