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Der AfD-Europaabgeordnete Gunnar Beck.

© dpa/Sebastian Willnow

Diebstahl, Körperverletzung, Widerstand gegen Polizei: AfD-Europapolitiker Beck könnte Immunität verlieren

Die Liste der Vorwürfe gegen ihn ist lang. Das Europaparlament könnte Gunnar Beck von der AfD die Immunität entziehen – nicht zum ersten Mal.

Das Europaparlament will am Donnerstag über einen Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf abstimmen, ob die Immunität des deutschen AfD-Abgeordneten Gunnar Beck aufgehoben wird. Das kündigte das Parlament am Mittwoch an.

Zuvor war bekannt geworden, dass gegen den 58-Jährigen wegen des Diebstahls geringwertiger Sachen, vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstands gegen die Polizei ermittelt wird. Wenn die Immunität aufgehoben wird, steht möglichen strafrechtlichen Ermittlungen gegen Beck formal nichts mehr im Weg.

Der AfD-Politiker soll einem Bericht des Rechtsausschusses des Europaparlaments zufolge am 29. Oktober 2022 in einem Kaufhaus in Neuss in Nordrhein-Westfalen versucht haben, Produktproben zu stehlen. Demnach wurde ein Strafantrag wegen Ladendiebstahls gestellt. Zudem habe Beck angeblich versucht, das Geschäft zu verlassen, wobei er von Ladendetektiven festgehalten worden sei.

Anschließend seien Vollstreckungsbeamte eingeschritten. Beck sei Anweisungen, keinen Widerstand zu leisten, nicht nachgekommen. Die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf nannte auf Anfrage zunächst keine weiteren Details.

AfD-Europapolitiker Beck weist Anschuldigungen zurück

Beck teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „Die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft sind unbegründet.“ Das Verfahren sei ursprünglich eingestellt worden, aber „ein Zuständigkeitswechsel in der Sachbearbeitung aus politischen Gründen führte zur Wiederaufnahme“. Der Bericht des Rechtsausschusses sei vorverurteilend. „Einem ordnungsgemäßen Verfahren sehe ich gelassen entgegen“, so der AfD-Politiker.

Es ist nicht das erste Mal, dass Beck mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Der AfD-Europaabgeordnete war 2022 wegen Titelmissbrauchs zu 9200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte sich in Deutschland als Professor vorgestellt. Das Amtsgericht in Neuss sprach den 57-Jährigen vor knapp zwei Jahren schuldig. Es handele sich um „einen klassischen Fall des Titelmissbrauchs“, befand die Richterin. „Der akademische Titel ist geschützt.“

Beck hatte zuvor eingeräumt, bei einem Auftritt vor einer AfD-Vertreterversammlung in Magdeburg 2018 gesagt zu haben: „Ich bin Professor und Fachanwalt für EU-Recht in London.“ Er habe damit aber nicht behaupten wollen, dass er einen Professorentitel besitze, argumentierte Beck am Dienstag. (dpa)

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