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Die Bundespolizei steht an der West-Oder-Brücke im brandenburgischen Mescherin aus Polen kommende Pkw.

© Imago/dts Nachrichtenagentur

Dobrindt lobt „hochwirksame Maßnahme“: Zahl der Zurückweisungen an deutschen Grenzen steigt auf mehr als 10.000 seit Mai

Der Bundesinnenminister äußert sich mehr als ein Vierteljahr nach der Verschärfung der Migrationspolitik hochzufrieden. Seither wurden auch 550 Personen mit Asylbegehren an deutschen Grenzen zurückgewiesen.

Stand:

Seit Einführung der verschärften Grenzkontrollen im Mai sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums über 10.000 Menschen an den deutschen Grenzen zurückgewiesen worden.

Darunter befanden sich auch rund 550 Personen mit Asylbegehren, berichtet das Magazin „Stern“. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) lobte demnach die Zurückweisungen als „hochwirksame Maßnahme“.

Weltweit werde wahrgenommen, dass sich die Migrationspolitik in Deutschland verändert habe, sagte der CSU-Politiker dem Magazin. Trotz eines anderslautenden Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts verteidigte der Bundesinnenminister auch die Zurückweisungen von Asylbewerbern.

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„Alle Maßnahmen bewegen sich innerhalb des nationalen und europäischen Rechts“, sagte Dobrindt. „Politik muss einen Unterschied machen können. Die Menschen stellen sich doch die Frage, ob Politik überhaupt noch etwas verändern kann.“ Dies befördere Politikverdrossenheit.

Dobrindt ließ offen, wie lange er das derzeitige Grenzregime aufrechterhalten will. „Ich will da keine Prognose abgeben, erst einmal muss GEAS umgesetzt werden“, sagte er.

Die Regeln des Gemeinsamen europäischen Asylsystems, kurz GEAS, müssen von den EU-Mitgliedsstaaten bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

Dobrindt kritisierte: „Wir sehen immer noch Länder, die nicht bereit sind, Asylbewerber, für die sie zuständig wären, zurückzunehmen. Das aber ist ein Kern eines funktionsfähigen Asylsystems und das wollen wir wieder herstellen.“

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im Frühsommer in Eilverfahren entschieden, dass Flüchtlinge nicht einfach zurückgewiesen werden durften, wenn sie nach dem Grenzübertritt auf deutschem Staatsgebiet um Asyl bitten.

Die Bundesrepublik sei nach der Dublin-Verordnung der EU dazu verpflichtet, bei Asylgesuchen, die auf deutschem Staatsgebiet gestellt werden, in jedem Fall das vorgesehene Verfahren zur Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats vollständig durchzuführen. Die Bundesregierung bewertet das als Einzelfallentscheidung. (KNA)

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