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Doch kein Zutritt für Journalisten?: AfD geht gegen Gerichtsbeschluss zu Medien und Wahlparty vor
Medienhäuser haben erfolgreich geklagt, um bei einer AfD-Wahlparty in Thüringen teilnehmen zu können. Nun geht die Partei dagegen vor. Morgen soll einen Tag vor der Wahl mündlich verhandelt werden.
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Die AfD geht gegen einen Gerichtsbeschluss vor, nach dem sie von ihr ausgeschlossenen Journalisten doch Zutritt zu ihrer Wahlparty am Wahlsonntag in Thüringen geben muss. Es sei Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts Erfurt eingelegt worden, sagte ein Parteisprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.
Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, die Springer-Marken „Bild“ und „Welt“ sowie die Tageszeitung „Taz“ hatten sich gemeinsam an das Landgericht gewandt, um gegen den Ausschluss ihrer Journalisten von der Wahlparty, über die sie berichten wollen, vorzugehen. Sie sehen die Pressefreiheit bedroht. Zentrale Wahlpartys von Parteien am Wahltag sind traditionell wichtige Anlaufpunkte für Journalisten. Diese fangen dort die Stimmung zu den Wahlergebnissen ein, führen Interviews – häufig sind viele prominente Vertreter einer Partei vor Ort.
Das Landgericht Erfurt hatte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren den klagenden Medienhäusern recht gegeben. Der Beschluss ist aber nicht rechtskräftig, weil die AfD Widerspruch einlegte. Eine Gerichtssprecherin teilte auf dpa-Anfrage mit, nächster Schritt ist nun eine mündliche Verhandlung an diesem Samstag (11.00 Uhr) vor dem Landgericht Erfurt.
Verfassungsgerichtshof rügt Landgericht
Die Partei legte außerdem Beschwerde beim Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar ein, weil sie ihre Prozessrechte missachtet sehe. Am Freitag gab es dazu eine Entscheidung. Dabei ging es nicht um die Frage an sich – also ob den Journalisten Zutritt verweigert werden darf oder nicht. Sondern das Gericht prüfte, ob alle Verfahrensschritte beim Landgericht korrekt abliefen. Der Verfassungsgerichtshof entschied, das Landgericht hätte der AfD rechtliches Gehör geben müssen. Es setzte die Wirksamkeit des Landgerichtsbeschlusses aus, bis zu dessen Entscheidung über den Widerspruch – was am Samstag erfolgen könnte.
Der AfD-Sprecher begründete Widerspruch und Beschwerde damit, dass das Landgericht Erfurt der AfD ohne Not nicht die Möglichkeit zu einer Stellungnahme gegeben habe. Aus seiner Entscheidung ergebe sich der mögliche Anspruch anderer Medienvertreter, zugelassen zu werden. Das würde die vorhandene Platzkapazität sprengen - die üblichen Sicherheitsstandards müssten eingehalten werden. Es gebe Interesse von deutlich über 100 Medienvertretern, zu der AfD-Wahlparty zu kommen, sagte der Parteisprecher.
Der Verfassungsgerichtshof rügte außerdem das Landgericht in einem anderen Fall. Unabhängig von dem genannten Fall hatte ein weiterer Journalist dort den Zugang zur AfD-Wahlparty beantragt. Das Landgericht hat bislang noch keine Entscheidung getroffen und der AfD eine Frist zur Stellungnahme bis zum 2. September – also nach dem Wahltag – eingeräumt, wie der Verfassungsgerichtshof ausführte. Dessen Entscheidung: Das Landgericht muss bis spätestens Sonntag 15.00 Uhr über den Antrag des Journalisten entscheiden. (dpa)
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