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Politik: Drei Erlasse, ein Chaos

Wer ist schuld, dass die Visaerteilung in Kiew aus dem Ruder lief – Fischer, die Kohl-Regierung oder die Instrumente der Bürokratie?

Von Robert Birnbaum

Berlin - Joschka Fischer scheint die Schuldigen ganz genau zu kennen. „Der entscheidende Punkt für die Fehler und Versäumnisse liegt nicht beim Volmer- Erlass, liegt nicht in einer angeblichen grünen Multikulti-Ideologie, sondern er liegt in den Instrumenten“, hat der Außenminister Grünen-Anhängern in Kiel versichert. Diese „missbrauchsanfälligen“ Instrumente „wurden 1995 von Kanther und Kinkel eingeführt“. Norbert Röttgen scheint die Schuldigen auch ganz genau zu kennen. „Definitiv falsch“, hält der neue Fraktionsgeschäftsführer der Union dagegen, „die Misere fällt ausschließlich in Fischers Amtszeit“.

In der Visa-Affäre rückt damit gleich zu Anfang eine Frage in den Mittelpunkt, die tatsächlich zentral ist: Wer war verantwortlich dafür, dass vom Jahr 2000 an die Visavergabe an der deutschen Botschaft in Kiew völlig aus dem Ruder lief? Klar, dass die Opposition alles daransetzt, Fischer als geistigen Vater des – unbestrittenen – Chaos dingfest zu machen. Klar, dass der Minister frühere Verantwortliche sucht – ohne der Vorgängerregierung übrigens, liest man genau, direkt die Schuld zuzuweisen.

Tatsächlich stammen sowohl das Reisebüroverfahren als auch die Idee der Reiseschutzversicherung aus Helmut Kohls Zeiten. Die Erlasse allerdings, die nach bisherigen Erkenntnissen aus den zur Erleichterung der Bürokratie gedachten Instrumenten so etwas wie den Freifahrtschein nach Westeuropa machten, fallen sämtlich in die Zeit nach dem Regierungswechsel 1998. Es sind, wie seit geraumer Zeit bekannt, drei Erlasse des Auswärtigen Amtes, deren Kombination offenbar das Chaos von Kiew auslöste.

1) Wer als Deutscher einen Ausländer zu Besuch einladen will, muss sich in einer Erklärung verpflichten, für alle eventuellen Kosten von Unterkunft bis hin zur Abschiebung geradezustehen. Normalerweise gehört dazu mindestens die Vorlage einer Gehaltsbescheinigung beim Ausländeramt. Am 2. September 1999 wies das Auswärtige Amt seine Botschaften an, ein Visum dürfe nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil diese Bonitätsprüfung unterblieben sei.

2) Am 15.Oktober 1999 folgte Weisung Nummer zwei, der so genannte Plurez- Erlass an die Botschaften in Osteuropa. Er hält einerseits fest, dass eine Reiseschutzversicherung („Carnet de touriste“) keinen Rechtsanspruch auf ein Visum begründe. Aber zugleich wird verfügt, dass ein Antragsteller mit einer solchen Versicherung – die alle finanziellen Risiken in Deutschland bis hin zu Abschiebekosten abdeckt – „in der Regel“ ein Visum bekommt, ohne dass nach Ziel und Zweck der Reise oder Belegen dafür zu fragen ist, ob der Antragsteller auch in die Heimat zurückkehren wird.

3) Am 3. März 2000 schließlich folgt der „Volmer-Erlass“ mit dem Grundsatz „im Zweifel für die Reisefreiheit“.

Es ist unschwer zu erkennen, dass das Hauptproblem durch die zwei ersten Erlasse geschaffen wurde. Beide übrigens, wie im Visa-Ausschuss deutlich wurde, nach Ansicht von Sachverständigen vermutlich Verstöße gegen Ausländer- und Europarecht. Gleichwohl wäre also nicht der Volmer-Erlass allein die Wurzel allen Übels. Dann hätte Fischer Recht? Von wegen, sagen seine Gegner: Der Volmer-Erlass nehme auf die beiden früheren Erlasse direkt Bezug, mache sie sich zu Eigen. Das wirkt wie ein Detail für Bürokraten, kann aber noch wichtig werden. Für den „Plurez-Erlass“ etwa zeichnet nur der Abteilungsleiter Visa im Auswärtigen Amt verantwortlich. Unter dem Volmer-Erlass steht Joschka Fischers Unterschrift.

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