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Die Witwe des Berliner Rappers und späteren IS-Mitglieds Denis Cuspert im Prozess im Mai.

© Daniel Reinhardt/dpa

Wegen Mitgliedschaft beim IS: Dreieinhalb Jahre Haft für Witwe des Rappers Cuspert

Die gebürtige Hamburgerin Omaima A. habe 2015 sich der Terrormiliz IS angeschlossen. Deshalb muss die Witwe des Berliner Rappers Cuspert in Haft.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat die Witwe des IS-Kämpfers Denis Cuspert zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die 36-Jährige sei der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig, sagte der Vorsitzende des Strafsenats, Norbert Sakuth, am Freitag. Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate Haft für die Angeklagte gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Deutsch-Tunesierin habe ferner ihre Erziehungs- und Fürsorgepflicht für ihre Kinder verletzt, durch den Besitz eines Kalaschnikow-Sturmgewehrs gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen und Beihilfe zur Versklavung eines jesidischen Mädchens geleistet.

Die gebürtige Hamburgerin Omaima A. war Anfang 2015 ihrem damaligen Mann ins Gebiet der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) nach Syrien gefolgt. Mit ihren drei Kindern lebte sie in der Hochburg der Terrororganisation in Rakka. Nach dem Tod ihres Mannes im Frühjahr 2015 heiratete sie dessen Freund Cuspert.

Der Berliner Gangsterrapper („Deso Dogg“) hatte sich 2014 dem IS angeschlossen und stand in den USA auf der Terrorliste. Medienberichten zufolge wurde er 2018 in Syrien bei einem Luftangriff getötet.

Der damalige Rapper Deso Dogg, mit bürgerlichem Namen Denis Cuspert, 2005 in Berlin.
Der damalige Rapper Deso Dogg, mit bürgerlichem Namen Denis Cuspert, 2005 in Berlin.

© Di Matti/dpa

Der Verteidiger hatte sich für eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung ausgesprochen. Die Bundesanwaltschaft habe das Geständnis der 36-Jährigen zu wenig berücksichtigt, sagte Anwalt Tarig Elobied am Montag in seinem Plädoyer. Bei dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland gehe es um einen minderschweren Fall, ebenso bei dem Anklagepunkt, die Frau habe zeitweise eine Jesidin als Sklavin gehalten. Die Forderung der Bundesanwaltschaft nach vier Jahren und zehn Monaten Haft nannte der Anwalt unverhältnismäßig hoch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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In ihrem letzten Wort hatte die Angeklagte eingestanden: „Ich habe vor fünf Jahren einen großen Fehler begangen.“ Sie sei blauäugig gewesen, als sie 2015 ihrem damaligen Mann nach Rakka gefolgt sei, in die Hochburg der Terrororganisation Islamischer Staat in Syrien. Ihre drei Kinder habe sie in ein Kriegsgebiet mitgenommen und damit ihre Fürsorgepflicht verletzt.

Gegen den Putzdienst der 13-jährigen Jesidin habe sie nichts machen können. „Ich sah sie wie einen Gast.“ Die „Besitzerin“ der Frau, ein Mitglied der Religionspolizei des IS, habe ihr den Dienst aufgedrängt, während sie selbst schon ihre Flucht aus dem IS-Gebiet vorbereitet habe. „Ich entschuldige mich bei ihr (der Jesidin), dass ich ihr nicht helfen konnte“, sagte die Angeklagte.

Sie betonte, dass sie mit dem Islamischen Staat abgeschlossen habe und nicht mal mehr praktizierende Muslimin sei. Ihre Weigerung, über andere mutmaßliche IS-Mitglieder auszusagen, erklärte sie mit der für sie traumatisierenden Gefängniserfahrung. „Ich will mich nicht verpflichten müssen, als Zeugin aussagen zu müssen.“ Unter Tränen bat Omaima A. das Gericht um eine „gerechte Strafe“. (dpa)

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