zum Hauptinhalt
Klaus Iohannis (l), Staatspräsident von Rumänien, und Laura Kövesi, Chefin der Antikorruptionseinheit der Staatsanwalt (DNA).

© dpa/Vadim Ghirda

Druck der Regierung: Rumäniens Chef-Korruptionsermittlerin Kövesi gefeuert

Auf Druck der Regierung entlässt Rumäniens Staatschef Iohannis die von der EU geschätzte Antikorruptionsjägerin Kövesi. Hatte er eine andere Wahl?

Auf Druck der Regierung hat Rumäniens Staatspräsident Klaus Iohannis am Montag die Chefin der Antikorruptionseinheit der Staatsanwalt (DNA) entlassen. Iohannis beugte sich damit nach einmonatigem Zögern einem Urteil des regierungsfreundlichen Verfassungsgerichts, welches besagte, dass der Staatschef sich dem Vorschlag der Regierung in dieser Personalfrage nicht widersetzen dürfe. Die Arbeit der DNA und der nun entlassenen Chefin Laura Kövesi waren zuletzt von der EU sehr geschätzt worden.

Iohannis ließ mitteilen, er habe diesen Schritt „als Vollstreckung der Entscheidung des Verfassungsgerichts“ getan. „Der Kampf gegen Korruption darf auf keinen Fall aufgegeben oder verlangsamt werden“, hieß es weiter in der Erklärung des Staatschefs. „Die Korruption beeinträchtigt das Leben jedes Bürgers und die Entwicklung Rumäniens.“

Auf Betreiben des sehr mächtigen Chefs der Regierungspartei PSD (Sozialdemokraten), Liviu Dragnea, hatte der rumänische Justizminister Monate zuvor die Absetzung Kövesis beantragt. Iohannis lehnte dies ab, auch unter Berufung auf ein Gutachten des Selbstverwaltungsorgans der Justiz, das keinen Grund für Kövesis Absetzung sah. Nach der damals geltenden Rechtslage war Iohannis nicht verpflichtet, diesen Antrag mit seiner Unterschrift anzunehmen. Es galt, dass der Minister vorschlägt und der Staatschef entscheidet. 

Daraufhin wandte sich der Justizminister an das Verfassungsgericht, das mehrheitlich mit regierungsfreundlichen Richtern besetzt ist. Das Gericht urteilte vor einem Monat, dass der Staatschef in solchen Fällen die Personalvorschläge der Regierung nicht inhaltlich beurteilen darf, sondern nur über deren formale Rechtmäßigkeit wachen müsse. Viele Experten warfen dem Gericht daraufhin vor, die Verfassung damit nicht bloß interpretiert, sondern verändert zu haben, wozu diese Richter kein Recht hätten.

Kövesi rief ihre bisherigen Untergebenen auf, den Kampf gegen Korruption nicht aufzugeben. „Es ist offensichtlich, dass der politische Wille derzeit keine effiziente Justiz fördert, sondern das Einstellen von Ermittlungen und eine Behinderung der Justiz.“ Dies machten auch die jüngst vom Parlament beschlossen Änderungen des Strafrechts und der Strafprozessordnung deutlich, sagte Kövesi.

Rumäniens Parlament hat vor Kurzem den Amtsmissbrauch in wesentlichen Teilen entkriminalisiert. Durch die Änderung der Strafprozessordnung haben Staatsanwälte zudem weniger Spielraum und dürfen Beweismittel nicht mehr im bisherigen Umfang nutzen. Beide Gesetzesänderungen sind noch nicht in Kraft, weil Iohannis sie noch nicht gegengezeichnet, sondern das Verfassungsgericht eingeschaltet hat. Urteile dazu sind nicht vor September zu erwarten.

Der PSD-Chef Dragnea bezweckt Kritikern zufolge durch seinen Druck auf die Justiz nur seine eigene Rettung vor der Strafverfolgung. Dragnea, der auch Präsident des Abgeordnetenhauses ist, darf nicht selbst Regierungschef werden, weil er seit 2016 wegen Wahlmanipulationen vorbestraft ist. Zudem wurde er jüngst in erster Instanz wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. DNA ermittelt zudem gegen Dragnea im Zusammenhang mit der Begünstigung einer Firma, die er kontrolliert. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false