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Düsseldorfer Tabelle: Ein bisschen mehr Unterhalt

Der Unterhaltsanspruch von Trennungskindern steigt 2010 so stark wie noch nie. Das geht aus der am Mittwoch veröffentlichten neuen "Düsseldorfer Tabelle" hervor. Wie wirkt sich das aus?

Von Anna Sauerbrey

In den vergangenen Jahren haben Regierung und Gerichte unterhaltspflichtige Eltern gegenüber ihren Expartnern gestärkt. Meist hieß das, Männer gegenüber ihren ehemaligen Partnerinnen besserzustellen. Die neue „Düsseldorfer Tabelle“ verlangt nun wieder mehr von den Vätern – im Schnitt 13 Prozent mehr Unterhalt im Monat. Profitieren werden viele der 1,6 Millionen Alleinerziehenden in Deutschland.

Die Düsseldorfer Tabelle gibt Richtwerte vor, wie hoch die Unterhaltszahlungen für getrennt lebende Kinder sein sollten. Die am Mittwoch veröffentlichte Änderung wurde aufgrund des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes notwendig. Das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene Gesetz enthält unter anderem eine Anhebung des Kinderfreibetrages. „Da der Freibetrag das Existenzminimum eines Kindes repräsentieren soll und dieses nun höher angesetzt wird als bislang, war eine Anpassung nötig“, erklärte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. Zwar stieg mit dem Gesetz gleichzeitig das Kindergeld, das unterhaltspflichtigen Eltern zur Hälfte zusteht und angerechnet wird. Dennoch lief die Anpassung in der Summe auf eine deutliche Erhöhung hinaus. „Wenn geschiedene, unterhaltspflichtige Elternteile vom Steuerfreibetrag profitieren, geben sie ihren Profit an diejenigen weiter, für die die Entlastung gedacht ist: an ihre Kinder“, argumentiert die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär.

Konkret sind die Beträge, die nun gezahlt werden müssen, sehr unterschiedlich. Sie richten sich nach dem Alter des Kindes, dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und der Anzahl der Kinder. Der Betrag liegt nach Verrechnung des Kindergeldes zwischen 225 und 597 Euro. Diesen Höchstbetrag, immerhin 70 Euro mehr als 2009, wird aber kaum jemand zahlen. Ebenso wie ein Großteil der alleinerziehenden Mütter gehören auch die Väter meist zu den Geringverdienern und so zur niedrigsten Einkommensgruppe in der Tabelle. Christine Lambrecht, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, kritisiert, dass die Erhöhung in absoluten Beträgen faktisch häufig gering ausfällt: „Es bleibt kaum etwas übrig.“ Groß ist auch die Gruppe der Väter, für die sich nichts ändert, da sie bereits jetzt nur bis zur Selbstbehaltsgrenze von 900 Euro zahlen.

Dennoch protestiert der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht und spricht von unterhaltspflichtigen Eltern als „ausgepressten Zitronen“. Dass zahlungsunwillige und -unfähige Väter ihren Pflichten nicht nachkommen, hat die Koalition offenbar schon einkalkuliert. Der Haushaltsentwurf für 2010 berücksichtigt im Budget für die Unterhaltsvorschüsse bereits die gestiegenen Beträge.

Endgültig dürfte indes auch diese Tabelle nicht sein. Am Bundesverfassungsgericht läuft ein Verfahren zur neuen Festsetzung des Eigenbedarfs von Hartz- IV-Empfängern und eines zu den Regelsätzen für Kinder. „Ich vermute, dass wir über diese Zahlen in diesem Jahr ohnehin noch diskutieren werden“, sagt die grüne Familienpolitikerin Katja Dörner.

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