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KUNDUS-OPFER: Einigung über Entschädigungen?

Die Hinterbliebenen und Verletzten des von einem deutschen Oberst veranlassten Luftangriffs von Kundus sollen nicht nur eine Soforthilfe für den Winter, sondern auch eine langfristige Unterstützung durch Projekte erhalten, jedoch keine individuellen Geldzahlungen. Darauf hat sich der Bremer Anwalt Karim Popal nach eigenen Angaben mit dem Bundesverteidigungsministerium grundsätzlich geeinigt.

Die Hinterbliebenen und Verletzten des von einem deutschen Oberst veranlassten Luftangriffs von Kundus sollen nicht nur eine Soforthilfe für den Winter, sondern auch eine langfristige Unterstützung durch Projekte erhalten, jedoch keine individuellen Geldzahlungen. Darauf hat sich der Bremer Anwalt Karim Popal nach eigenen Angaben mit dem Bundesverteidigungsministerium grundsätzlich geeinigt.

Jetzt müsse noch über die genauen Projekte verhandelt werden, sagte der deutsch-afghanische Anwalt am Donnerstag in Bremen nach einem einwöchigen Besuch mit Bundeswehrvertretern in Afghanistan. Er schließe nicht aus, dass bis Anfang des Frühjahrs eine Einigung erzielt werde. Besonders hilfsbedürftig seien Witwen und Waisenkinder, sagte Popal. Vor allem für sie habe er folgende Projekte im Auge: ein Waisenheim, eine Genossenschaft für Viehzucht und Milchprodukte, ein Projekt zur Landbeschaffung und eine Teppichknüpferei. Die Kosten ließen sich noch nicht beziffern. Popal wies Vorwürfe zurück, wonach er bei Gesprächen in Kundus den Nato-Truppen in Afghanistan willkürliche Tötungen unterstellt haben soll. Dies hatte das SWR-Magazin „Report Mainz“ berichtet. Auch stimme die Behauptung nicht, dass er keine Mandanten habe. Es sei ihm immer nur um die Hilfe für die Hinterbliebenen gegangen. Dafür habe er wochenlang recherchiert. Popal schließt nicht aus, juristisch gegen die Vorwürfe vorzugehen.stg

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