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Einspruch gegen Urteil: Linkspartei will Soldaten Mörder nennen dürfen

Die Linkspartei in NRW solidarisiert sich mit ihrem Landesvorsitzenden Gleiss, der die in Afghanistan eingesetzten Soldaten Mörder genannt hat und dafür eine Geldstrafe bekommen hat.

Von Matthias Meisner

Berlin - Die Linkspartei in Nordrhein- Westfalen beansprucht für sich das Recht, die Toten an der Berliner Mauer mit den Opfern des Krieges in Afghanistan aufzurechnen – und die eingesetzten Soldaten Mörder nennen zu dürfen. Der Landesvorstand in Düsseldorf solidarisierte sich mit seinem stellvertretenden Landesvorsitzenden Thies Gleiss, der das getan hatte – und dafür vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen Strafbefehl wegen „Beleidigung anderer Personen“ bekam, verbunden mit einer Geldstrafe von 5400 Euro plus Verfahrenskosten.

Wie die NRW-Linke weiter mitteilte, hat Gleiss Einspruch eingelegt. Die Partei sprach von einer „Kriminalisierung der freien Meinungsäußerung“. Ausgangspunkt des Strafverfahrens war ein Beitrag von Gleiss für die linksradikale Zeitung „Junge Welt“. Im Zusammenhang mit den Sondierungsgesprächen im Frühjahr von SPD, Grünen und Linkspartei zu einer gemeinsamen Landesregierung hatte er geschrieben: „Zur nüchternen Betrachtung gehört auch die simple Erkenntnis, dass SPD und Grüne mit den Linken im Grunde auch gar nicht verhandeln wollen. Wie anders ist es zu erklären, dass als erste Bedingung an uns die hirnrissige Forderung erhoben wird, wir müssten unser Verhältnis zur DDR klären. Sollen wir etwa mitspielen: An der Berliner Mauer starben 136 Menschen eines gewaltsamen Todes, das ist unmenschlich und verbrecherisch, aber in Afghanistan haben von SPD und Grünen geschickte Mördersoldaten schon deutlich mehr Menschen umgebracht.“

SPD und Grüne – sie regieren zusammen in einer Minderheitsregierung – würden mittlerweile „ohne Bedenken auf die parlamentarische Unterstützung der Linken hoffen“, erklärte die Linkspartei. Gerade sie müssten sich deshalb eindeutig gegen „diesen Angriff“ positionieren. m.m.

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