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Egal ob man von seinem Unternehmen entsendet wird oder nicht, europäische Arbeitnehmer sollen im Ausland das gleiche Geld bekommen wie zuhause.

© Patrick Pleul/dpa

Update

Entsenderichtlinie: EU-Parlament verabschiedet neue Vorschriften gegen Lohndumping

Ab Mitte 2020 sollen Arbeitnehmer, die ins Ausland entsendet werden, den gleichen Lohn erhalten, wie ihre dort einheimischen Kollegen. Das hat das Europaparlament am Dienstag beschlossen.

Das Europaparlament hat am Dienstag mit großer Mehrheit neue Vorschriften gegen Lohndumping bei entsandten Arbeitnehmern verabschiedet. Demnach sollen entsandte Arbeitnehmer ab Mitte 2020 den gleichen Lohn erhalten wie ihre einheimischen Kollegen. Außerdem sollen sie von Tarifverträgen profitieren und ein Anrecht auf Zuschläge für die Anreise sowie Unterkunft und Verpflegung haben.

Auf diesen Kompromiss hatten sich Vertreter des Parlaments, der Kommission und der EU-Staaten im März nach mehr als zwei Jahre dauernden Verhandlungen geeinigt. Ein zentraler Punkt der Reform ist die zeitliche Begrenzung der Entsendung von Arbeitnehmern. Die nun verabschiedete Neuregelung sieht vor, dass die Frist im Regelfall zwölf Monate beträgt. Unter bestimmten Umständen kann sie um sechs Monate verlängert werden. Nach Ablauf der Frist gilt für Arbeitnehmer aus Drittländern das gesamte Arbeits- und Sozialrecht des Landes, in dem sie arbeiten.

Nach der Zustimmung des Parlament kann die Reform nun in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen - also bis Mitte 2020. (AFP)

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