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FISKUSPRIVILEG: Erster Zugriff

Nach dem Fiskusprivileg genießt das Finanzamt im Falle der Insolvenz eines Unternehmens gegenüber den anderen Gläubigern Vorrang. Die Klausel erlaubt es den Finanzämtern, im Falle einer Firmenpleite als Erste auf die Konkursmasse zuzugreifen, ehe die anderen Gläubiger etwas erhalten.

Nach dem Fiskusprivileg genießt das Finanzamt im Falle der Insolvenz eines Unternehmens gegenüber den anderen Gläubigern Vorrang. Die Klausel erlaubt es den Finanzämtern, im Falle einer Firmenpleite als Erste auf die Konkursmasse zuzugreifen, ehe die anderen Gläubiger etwas erhalten. Dieses Privileg stammt aus dem alten Konkursrecht und wurde 1999 durch die Insolvenzordnung abgelöst, die keinen Vorrang der Finanzämter mehr vorsieht.

Nach der Insolvenzordnung sollen das zahlungsunfähige Unternehmen gerettet und alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden. Das Sparpaket der Bundesregierung sieht eine Rückkehr zum Fiskusprivileg vor. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wehrt sich dagegen. ddp

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