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Entscheidung: Ethikrat für Betäubung bei Beschneidung

Der Deutsche Ethikrat empfiehlt, die religiöse Beschneidung minderjähriger Jungen unter strengen Standards zu erlauben. Bedingung sei, dass der Eingriff medizinisch fachgerecht und mit Betäubung durchgeführt sowie ein Vetorecht des Kindes abhängig von seinem Entwicklungsstand anerkannt wird.

Der Deutsche Ethikrat empfiehlt, die religiöse Beschneidung minderjähriger Jungen unter strengen Standards zu erlauben. Bedingung sei, dass der Eingriff medizinisch fachgerecht und mit Betäubung durchgeführt sowie ein Vetorecht des Kindes abhängig von seinem Entwicklungsstand anerkannt wird. Dafür sprachen sich am Donnerstag die Juristen, Theologen und Mediziner des Beratergremium von Bundestag und Bundesregierung aus. Israels Staatspräsident Schimon Peres hat den deutschen Staat gebeten, das Ritual der Beschneidung zu schützen. Dies geht aus einem am Donnerstag in Jerusalem veröffentlichten Brief an Bundespräsident Joachim Gauck hervor.

(Tsp)

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