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Umwelt: EU-Gerichtshof soll Feinstaub-Streit entscheiden

Im Streit um die Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte in deutschen Ballungszentren muss zunächst der Europäische Gerichtshof entscheiden. Ein Münchener Anwohner hatte wegen des fehlenden Aktionsplans in der bayerischen Hauptstadt geklagt.

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Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig übergab den Fall nach einer mündlichen Verhandlung an die europäischen Richter in Luxemburg. Strittig ist die Frage, ob es einen Rechtsanspruch des einzelnen Bürgers auf die Erstellung eines Aktionsplanes zur Einhaltung der Grenzwerte gibt. Dies könne nur EU-weit geklärt werden, entschieden die Richter. Das Verfahren wurde ausgesetzt, nach Klärung der Angelegenheit durch den EuGH wird das Bundesverwaltungsgericht dann ein Urteil fällen.

Geklagt hatte ein Anwohner einer viel befahrenen Straße in München. Laut EU-Vorschrift darf der Feinstaub-Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nur an 35 Tagen pro Jahr überschritten werden. Im vergangenen Jahr wurde dieser Wert bundesweit an 67 Messstellen zum Teil um mehr als das Dreifache überschritten. Spitzenreiter ist eben jene "Landshuter Allee" in München, wo im vergangenen Jahr an 92 Tagen die Grenzwerte überschritten worden waren.

Richter: Grenzwerte sind einzuhalten

Der Anwalt des Klägers, Remo Klinger, zeigte sich nach der Verhandlung zufrieden mit dem Verfahren. Erstmals habe ein Gericht klar und deutlich gesagt, dass die Höchstwerte auch zwingend einzuhalten seien. Der Vorsitzende Richter des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Wolfgang Sailer, hatte während der Verhandlung erklärt, es sei unstrittig, dass die vorgegebenen Grenzwerte auch zwingend eingehalten werden müssten. Ferner sei unstrittig, dass der Freistaat Bayern einen Aktionsplan zur Luftreinhaltung, den es in München zurzeit nicht gebe, zwingend aufzustellen habe.

Mit Unverständnis reagierte der Senat auf die Argumente des Freistaats, die Vorbereitungen nähme viel Zeit in Anspruch. "Der 1. Januar 2005 kam ja nun nicht überraschend", sagte Sailer in Anspielung auf das Inkrafttreten der Feinstaubrichtlinie und der zuvor gewährten jahrelangen Vorbereitungsphase. (tso/ddp)

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