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Staatssekretär Günter Krings (CDU) fordert beim Europäischen Polizeikongress schnellere Strafverfahren.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Europäischer Polizeikongress: Innenministerium fordert schnellere Gerichtsverfahren

Beim Europäischen Polizeikongress fordert Staatssekretär Krings schnellere Strafverfahren - und eine gesetzliche Regelung für das Darknet.

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Das Bundesinnenministerium drängt auf eine Beschleunigung von Strafverfahren. „Prozesse werden durch Konfliktverteidigung exzessiv und mutwillig in die Länge gezogen“, warnte Staatssekretär Günter Krings am Dienstag in seiner Rede beim Europäischen Polizeikongress in Berlin. Zu dem jährlichen Treffen kommen mehr als 1000 Sicherheitsexperten aus dem In- und Ausland.

Als abschreckendes Beispiel nannte Krings die Hauptverhandlung gegen 26 Neonazis am Landgericht Koblenz. Die Kammer stellte das Verfahren 2012 nach fast fünf Jahren Dauer ein, weil der Vorsitzende Richter pensioniert wurde. In dem Prozess seien mehr als 240 Beweisanträge und über 500 Befangenheitsanträge gestellt worden, sagte Krings. „Da wundert es nicht, wenn das Vertrauen in Justiz und Rechtsstaat ein Stück weit leidet“, betonte der Staatssekretär.

In Sicherheitskreisen wird schon länger geklagt, die Verhandlungen zwischen dem unionsgeführten Innenministerium und dem von der Sozialdemokratin Katarina Barley geleiteten Justizministerium kämen nicht voran. Krings verwies auf den im Koalitionsvertrag genannten „Pakt für den Rechtsstaat“. Die dort vereinbarte Erhöhung der Zahl der Richter und Staatsanwälte ist inzwischen beschlossen, eine Reform der Strafprozessordnung zur Straffung von Verfahren aber noch nicht.

"Wer das Darknet nutzt, führt in der Regel nichts Gutes im Schilde"

Deutliche Worte fand Krings auch in Bezug auf das so genannte „Darknet“.  Damit sind jene Netzwerkstrukturen gemeint, in denen Nutzer die Verbindungen manuell herstellen, über eine spezielle Verschlüsselungssoftware. In der Vergangenheit wurde das Darknet häufig im Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten genannt, beispielsweise dem Handel mit Waffen oder gehackten Nutzerdaten. Andererseits nutzen auch Menschenrechtsaktivisten oder Journalisten das Darknet - unter anderem,  um Ansprechpartner und Quellen nicht zu gefährden.
„Ich verstehe, warum das Darknet einen Nutzen in autokratischen Systemen haben kann“, sagte Krings. „Aber in einer freien, offenen Demokratie gibt es meiner Meinung nach keinen legitimen Nutzen. Wer das Darknet nutzt, führt in der Regel nichts Gutes im Schilde. Diese einfache Erkenntnis sollte sich auch in unserer Rechtsordnung widerspiegeln.“ Es werde ein zweites IT-Sicherheitsgesetz geben, sagte der Staatssekretär. Generell müsse Deutschland neue Wege gehen, wenn es um die Sicherheit im 
Cyberraum gehe. „Während die allgemeine Gefahrenabwehr in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt, verlangt der überregionale Charakter von Bedrohungen aus dem Cyberraum ein koordiniertes Vorgehen von Bund und Ländern und auch eine gewisse Leitungsfunktion des Bundes“, sagte Krings. Letzteres entspreche auch dem Wunsch der Länder. „Es ist vielleicht der einzige Teilbereich der Sicherheitsarchitektur, wo die Länder aufgeschlossen für Veränderungen sind“, meinte Krings.

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