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Donald Trump, ehemaliger Präsident der USA, verlässt den Trump Tower auf dem Weg zur New Yorker Generalstaatsanwaltschaft.

© Julia Nikhinson/AP/dpa

Ermittlungen gegen Trump: Ex-Präsident beharrt auf neutralem Prüfer

Aus Gründen der Fairness und Transparenz müsse ein Sonderbeauftragter berufen werden, argumentieren Trumps Anwälte. Der könnte die Ermittlungen verzögern.

In den Ermittlungen zu seinem Umgang mit geheimen Regierungsunterlagen beharrt der frühere US-Präsident Donald Trump auf die Einsetzung eines neutralen Prüfers. In einem am Mittwochabend (Ortszeit) veröffentlichten Gerichtsdokument argumentierten Trumps Anwälte erneut, aus Gründen der Fairness und Transparenz müsse ein solcher Sonderbeauftragter berufen werden.

Das Justizministerium hatte sich zuvor gegen Trumps Anliegen ausgesprochen. An diesem Donnerstag soll es dazu eine Anhörung vor Gericht geben.

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Anfang August hatte die Bundespolizei FBI Trumps Villa Mar-a-Lago in Palm Beach im Bundesstaat Florida durchsucht. Das FBI beschlagnahmte dort mehrere als streng geheim eingestufte Dokumenten-Sätze. Da Trump nach seiner Amtszeit die Unterlagen in seinem privaten Anwesen aufbewahrte, könnte er gegen das Gesetz verstoßen haben.

Dies wird nun untersucht. Trump kritisiert das Vorgehen der Behörden als politisch motiviert. Der Republikaner war von 2017 bis 2021 Präsident. Seit Wochen heizt er Spekulationen an, er könnte für eine zweite Amtszeit kandidieren. Auch in dem Schreiben seiner Anwälte hieß es erneut, Trump sei ein möglicher Herausforderer für den Amtsinhaber Joe Biden bei der Präsidentschaftswahl 2024.

[Mehr zum Thema: US-Kongresswahlen im November - ausgerechnet Trumps erzkonservative Richter läuteten Bidens Aufwärtstrend ein (T+)]

In der vergangenen Woche hatte Trump vor Gericht beantragt, einen Sonderbeauftragten zur Überprüfung der bei der Durchsuchung sichergestellten Dokumente einzusetzen - und die Sichtung der Unterlagen durch die Behörden bis dahin zu stoppen. Das Justizministerium hielt dagegen, Trump habe als Ex-Präsident kein Anrecht mehr auf die Unterlagen, da ihm diese „nicht gehören“, sondern Eigentum der Regierung seien.

Da Trumps Anwälte den Antrag erst rund zwei Wochen nach der Durchsuchung gestellt hätten, habe ein von der Behörde eingesetztes Filterteam bereits seine Arbeit beendet. (dpa)

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