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Firmenchef soll nichts gewusst haben : Thüringer AfD-Großspender weist Strohmann-Vorwürfe zurück
Ein Aufsichtsrat des Onlinehändlers Böttcher spendet fast eine Million Euro an die AfD. Der Firmenchef will davon nichts gewusst haben. Der Spender stärkt diesem nun den Rücken.
Stand:
Der Thüringer AfD-Großspender und frühere Aufsichtsrat der Böttcher AG Horst Jan Winter hat Vorwürfe zurückgewiesen, dass es sich bei seiner Zuwendung an die Partei um eine illegale Strohmann-Spende gehandelt haben könnte.
„Da Herr Böttcher nicht wusste, dass ich das Geld an die AfD spenden würde, kann ich natürlich auch kein Strohmann gewesen sein“, teilte Winter über seinen Anwalt der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Vorwurf sei unbegründet.
Der Unternehmer Udo Böttcher hatte vergangenen Mittwoch angegeben, dass Winter die 999.990 Euro „mutmaßlich ganz oder teilweise“ aus einer früheren Schenkung von ihm über zwei Millionen Euro bestritten habe.
Er habe von der Spende nichts gewusst und fordere Winter zur Rückzahlung des Spendenbetrags binnen einer Woche auf. Die Frist läuft heute ab. Ob das Geld inzwischen geflossen ist, teilten weder Böttcher noch Winter auf Anfrage mit. Böttcher hatte mit Klage gedroht, wenn der Betrag nicht fristgerecht eingehe. Die Böttcher AG ist ein Onlinehändler für Bürobedarf mit Sitz in Jena.
Staatsanwaltschaft prüft mehrere Anzeigen
Die Staatsanwaltschaft im thüringischen Mühlhausen prüft in der Sache derzeit mehrere Anzeigen unter anderem wegen Vorwürfen der illegalen Parteispende.
Ein Sprecher sprach von zwei Anzeigen von Privatpersonen. Außerdem sei am Montagnachmittag auch eine Anzeige der Linke-Bundestagsabgeordneten Martina Renner eingegangen. Es müsse nun geprüft werden, ob ein Anfangsverdacht besteht.
Böttcher bestritt vergangene Woche, von der Spende seines langjährigen Weggefährten Winter gewusst zu haben. Auch Winter gab an, Böttcher nicht vorab informiert zu haben. Er wurde als Aufsichtsrat der Böttcher AG abberufen.
Laut Parteiengesetz dürfen Parteien Spenden über 500 Euro nicht annehmen, „deren Spender nicht feststellbar sind, oder bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt“. (Trf, dpa)
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