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RAF: Freilassung von Ex-Terroristin Haule wird geprüft

Nach der angekündigten Haftentlassung von Brigitte Mohnhaupt könnte mit Eva Haule eine weitere ehemalige RAF-Terroristin noch in diesem Jahr vorzeitig auf freien Fuß kommen.

Frankfurt/Main - Derzeit werde durch ein Gutachten eine mögliche Freilassung der 52-Jährigen auf Bewährung geprüft, sagte ein Sprecher des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG). Eine Freilassung der derzeit in Berlin inhaftierten Haule könnte bei einem positiven Bescheid zum 1. August dieses Jahres erfolgen.

Am vergangenen Montag hatte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden, die zu lebenslänglicher Haft verurteilte frühere RAF-Terroristin Mohnhaupt Ende März auf Bewährung freizulassen. Mohnhaupt war als RAF-Mitglied an zahlreichen Morden beteiligt und sitzt seit 24 Jahren in Haft.

Haule soll an der Ermordung eines US-Soldaten beteiligt gewesen sein

Die 52-Jährige Eva Haule hatte im vergangenen Jahr einen Antrag auf eine Haftentlassung auf Bewährung gestellt. Das OLG hatte den Antrag zwar abgelehnt, die Mindesthaftdauer dabei aber auf 21 Jahre festgelegt, die im Sommer verbüßt wären.

Haule war zuletzt 1994 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Terroristin soll an der Ermordung des US-Soldaten Edward Pimental im August 1985 in Wiesbaden und am Sprengstoffanschlag auf die Rhein-Main-Air Base beteiligt gewesen sein. Das Urteil für die seit 1986 inhaftierte Haule hatte zwei weitere Straftaten einbezogen: den Überfall auf ein Waffengeschäft in Maxdorf bei Ludwigshafen im November 1984 sowie den versuchten Sprengstoffanschlag auf die Nato-Offiziersschule in Oberammergau im Dezember 1984. (tso/ddp)

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