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Leipzig: Polizisten im Pyronebel bei einer linken Demonstration. Anlass ist die Verurteilung der Linksextremstin Lina E. vor dem sächsischen Oberlandesgericht wegen Angrifffen auf Rechtsextreme.

© dpa/Sebastian Willnow

Update

Gericht bestätigt Verfügung der Stadt: Demo von Linksextremen in Leipzig bleibt verboten

Nach dem Urteil gegen Lina E. sollte am Samstag eine Demo in Leipzig stattfinden, die Stadt hatte den Protest allerdings kurzfristig verboten. Die Entscheidung war zulässig.

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Eine am Samstag geplante „Tag X“-Demonstration der linken Szene in Leipzig bleibt verboten. Das Verwaltungsgericht Leipzig bestätigte am Freitag in einem Eilverfahren die von der Stadt erlassene Verbotsverfügung der Versammlung.

Bei der Demonstration von Unterstützern einer Gruppe mutmaßlicher Linksextremisten um die am Mittwoch verurteilte Lina E. sei mit „hoher Wahrscheinlichkeit von einem unfriedlichen Verlauf“ auszugehen, erklärte das Gericht. Insofern erweise sich die Gefahrenprognose der Stadt als zutreffend.

Aus Sicht des Verwaltungsgerichts ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich die Mobilisierung im Internet einschließlich des Demonstrationsaufrufs auch an eine gewaltbereite autonome linksextremistische Szene gerichtet habe. Auch wenn es inzwischen eine Distanzierung von Gewaltaufrufen gegeben habe und zuletzt zu einer friedlichen Demonstration aufgerufen worden sei, bleibe zu befürchten, dass aus der angemeldeten Versammlung heraus Gewalttätigkeiten begangen würden.

Zudem erscheine die angemeldete Teilnehmerzahl von 400 bis 500 nicht ansatzweise realistisch. Es sei mit einer weitaus höheren Teilnehmerzahl zu rechnen, so das Verwaltungsgericht. In linksradikalen Kreisen war seit langem bundesweit und darüber hinaus mobilisiert worden für die Demo mit dem Motto „United we stand - Trotz alledem, autonomen Antifaschismus verteidigen!“.

Trotz des Verbots würden viele dezentrale Aktionen erwartet, teilte die Polizeidirektion Leipzig mit. Sie wird mit einem Großaufgebot im Stadtgebiet präsent sein. An mehreren Straßen und am Hauptbahnhof werde der Anreiseverkehr überprüft.

Von Freitag- bis Sonntagabend werde ein sogenannter Kontrollbereich im Stadtzentrum und in einigen weiteren Stadtteilen eingerichtet. Dort können Beamte den Angaben zufolge ohne besonderen Anlass Menschen anhalten und deren Identitäten feststellen.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ist eine Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen möglich.

Die Aktion am sogenannten „Tag X“ sollte Solidarität mit Lina E. zeigen. Die 28-Jährige und drei mitangeklagte Männer waren am Mittwoch wegen Überfällen auf vermeintliche oder tatsächliche Neonazis zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Zuletzt war in Leipzig im Jahr 2021 eine linksautonome Versammlung verboten worden. (AFP/epd/dpa)

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