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Der Verwaltungsgerichtshof in München urteilte gegen die AfD in Bayern.

© Imago/Action Press/Zuma Press/Sachelle Babba

Gericht lehnt Beschwerde der Rechten ab: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern als Partei beobachten

Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hatte entschieden, die AfD zu beobachten. Das ist rechtens, so der Verwaltungsgerichtshof in München.

Stand:

Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Der Verfassungsschutz gehe zu Recht davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD bestünden, erklärte der bayerische Verwaltungsgerichtshof am Freitag in München. Eine Beschwerde der bayerischen AfD wurde im Eilverfahren zurückgewiesen.

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte im Juni 2022 entschieden, die AfD zu beobachten. Es wollte herausfinden, welchen Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der Gesamtpartei hätten und in welche Richtung sich die Partei entwickle.

Der AfD-Landesverband erhob Klage gegen diese Beobachtung und die Information der Öffentlichkeit. Ein Eilantrag wurde vom Münchner Verwaltungsgericht im April abgelehnt. Nun scheiterte die Beschwerde gegen diese Ablehnung.

Vor den Landtagswahlen am 8. Oktober in Bayern kommt die AfD in der Umfrage „Bayern Trend“ des Bayerischen Rundfunks aktuell auf 13 Prozent und konnte damit als einzige Oppositionspartei im Freistatt im Vergleich zur BR-Umfrage Mai um einen Prozentpunkt zulegen.

Die Grünen verlieren einen Punkt auf 15 Prozent. Die SPD verliert zwei Punkte und liegt nun bei neun Prozent. Die FDP würde mit drei Prozent aus dem Landtag ausscheiden. Im Mai lagen die Liberalen mit vier Prozent ebenfalls unter der Fünfprozenthürde. (AFP, dpa)

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