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Protest gegen die Einwanderungspolitik von Donald Trump in Los Angeles

© AFP/Frederic J. Brown

USA: Gericht lockert Trumps Einreisebann

Juristische Schlappe für den US-Präsidenten: Ein Gericht hält das Einreiseverbot für Muslime für zu eng gefasst. Bestimmte Familienmitglieder dürfen demnach einreisen.

US-Präsident Donald Trump hat mit seinem umstrittenen Einreiseverbot für Menschen aus mehreren muslimisch geprägten Ländern eine erneute juristische Niederlage erlitten. Ein Berufungsgericht entschied am Donnerstag, dass bestimmte Verwandte von US-Bürgern aus den sechs muslimischen Staaten nicht an der Einreise gehindert werden dürfen. Dazu zählen Großeltern, Enkel, Tanten, Onkel und Cousins. Auch bestimmte Flüchtlinge dürften nicht ausgeschlossen werden.

Die drei Richter bekräftigten damit unter anderem ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom Juli, wonach Einreisewillige, die beispielsweise Großeltern oder Enkel in den USA haben, von dem Bann ausgenommen bleiben.

Die US-Regierung habe keine "überzeugende" Erklärung dafür vorgelegt, warum eine Schwiegermutter als "enge" Verwandte gelte, "Großeltern, Enkel, Onkel, Tante, Nichte, Neffe oder Cousin" aber nicht, heißt es in dem Urteil.

Trumps Verordnung ist seit Ende Juni in Kraft, nachdem der Supreme Court sie damals vorläufig gebilligt hatte. Seither gilt ein 90-tägiges Einreiseverbot für Bürger aus dem Irak, Syrien, dem Jemen, Libyen, Somalia und dem Sudan. Außerdem dürfen Flüchtlinge aus aller Welt für 120 Tage nicht einreisen. Trump begründet den Einreisebann mit dem Kampf gegen den Terrorismus.

Das Oberste Gericht hatte jedoch bereits in seiner ersten Entscheidung vom Juni verfügt, dass es Ausnahmen von den pauschalen Einreiseverboten geben soll. Demnach sollen unter anderem Einreisewillige mit "engen familiären Beziehungen" zu Menschen in den USA ins Land gelassen werden. Wie eng diese Familienbande zu sein haben, legte der Supreme Court in seiner damaligen Entscheidung aber nicht explizit fest. Eine grundlegende Entscheidung will das Gericht im Herbst fällen. (Reuters, AFP)

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