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Brand in Saunaclub mit drei Toten: Gericht verurteilt Geschäftsführer wegen fahrlässiger Tötung
Drei Menschen starben bei einem Brand in einem Saunaclub im Februar 2017. Lediglich in einem Fall gingen die Richter von fahrlässiger Tötung aus.
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Es befanden sich 17 Menschen im Kellergeschoss des Saunaclubs in der Kürfürstenstraße, als sich die Rauchgase schnell ausbreiteten. Drei Männer kamen ums Leben, ein vierter Sauna-Gast erlitt eine schwere Rauchgasvergiftung. Nun wurden der damalige Geschäftsführer Marcel M. und der zum Zeitpunkt der Tragödie im Februar 2017 in dem Club in Schöneberg als Betriebsleiter tätige Timo Z. wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
Gegen den 42-jährigen M. erging eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung. Der 33-jährige Z. erhielt ein Jahr auf Bewährung. Den Männern wurde zudem auferlegt, jeweils 3000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. „Sie waren verpflichtet, die Funktion der Entrauchungsanlage regelmäßig zu überprüfen, das erfolgte nicht“, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Freitag. Seit Jahren sei die Anlage defekt gewesen. Zudem sei einer der Notausgänge nicht richtig erkennbar gewesen. „Auch die Pflicht, Fluchtwege freizuhalten, wurde verletzt.“
Die Richter kamen allerdings zu der Auffassung, dass lediglich in einem Fall von einer fahrlässigen Tötung auszugehen sei. Zwei der drei Opfer hätten den Ermittlungen zufolge geschlafen, als es gegen 22.17 Uhr zum Brand kam. „Fluchtbewegungen“ dieser Männer seien nicht erkennbar gewesen. „Es lässt sich nicht sicher feststellen, ob sie überlebt hätten, wenn die Entrauchungsanlage funktioniert hätte“, hieß es weiter im Urteil.
Als mutmaßlicher Verursacher des Brands galt zunächst ein 37-Jähriger. Er habe in einer Kabine „sorgfaltswidrig einen Zigarettenrest in dem mit einer Kunststoffmülltüte versehenen Kunststoffmülleimer entsorgt, ohne sich des Verlöschens zu vergewissern“, so die Anklage. Durch die Kippe sei es zum Feuer gekommen. Die Richter entschieden aber vor zwei Wochen: Es sei nicht nachgewiesen, dass der 37-Jährige für die Kippe im Müll verantwortlich ist. Er wurde freigesprochen.
Nun gab es auch einen Freispruch für einen vierten Angeklagten. Der 44-Jährige sei bereits 2015 von seiner damaligen Funktion als Geschäftsführer abberufen worden, so das Gericht. Rechtskräftig ist das Urteil nicht. Der Staatsanwalt hatte auf Verurteilung aller vier Angeklagten plädiert.
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