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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) spricht bei der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag.

© Carsten Koall/dpa

Jens Spahn: Gesundheitsminister will mehr Sprechstunden für Kassenpatienten

Mit einem neuen Gesetzentwurf will Gesundheitsminister Jens Spahn dafür sorgen, dass gesetzlich Versicherte schneller an Arzt-Termine kommen. Hausärzte sollen zudem mehr offene Sprechstunden anbieten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will für Ärzte die Mindestzahl ihrer Sprechstunden für Kassenpatienten erhöhen. Statt fünf sollen diese in Zukunft 25 Wochenstunden für gesetzlich versicherte Patienten zur Verfügung stehen. Dies solle dazu beitragen, dass Kassenpatienten schneller Termine bekämen, sagte der CDU-Politiker in Berlin. Im Gegenzug verspricht Spahn den Ärzten eine "extrabudgetäre Vergütung", wenn sie neue Patienten behandeln oder über die Terminstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen aufnehmen. Dies sei der "Zuckerbrotteil" seines Entwurfs für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz, das der Gesundheitsminister in Kürze zur Abstimmung an die anderen Ressorts schicken will. Sein Ministerium rechnet durch das Vorhaben mit Mehrausgaben von 500 bis 600 Millionen Euro.

Bestimmte Arztgruppen wie etwa Haus- und Kinderärzte müssen zudem mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne Terminvergabe anbieten. Krankenkassen und Ärzteschaft sollen aushandeln, für welche Arztgruppen und unter welchen Bedingungen dies gelten soll. Die Terminvermittlung soll ausgebaut werden. So sollen die Terminservicestellen unter der einheitlichen Notdienstnummer 116117 rund um die Uhr erreichbar sein. In Kraft treten sollen die Regelungen zum 1. April 2019.

Auf die in der Koalition vereinbarte Erhöhung des Kassenzuschusses zum Zahnersatz von 50 auf 60 Prozent müssen die Versicherten allerdings bis zum Jahr 2021 warten. Auch das sehe der Gesetzentwurf vor. Dies sei finanziell nicht anders darstellbar, hieß es im Gesundheitsministerium. Die Mehrkosten würden auf weitere 600 Millionen Euro veranschlagt.

Spahn bringt damit sein drittes Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg. Er wolle damit ein "klares Signal senden, dass wir nicht nur reden, sondern konkret auch Dinge verändert werden". Im Gesetzgebungsverfahren ist bereits das Gesetz, mit dem Arbeitgeber wieder je zur Hälfte am Krankenkassenbeitrag einschließlich des Zusatzbeitrages beteiligt werden. Spahns zweites Gesetz, das Pflegepersonalstärkungsgesetz, soll nach seinen Worten am 1. August vom Kabinett beschlossen werden. (Reuters)

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